Liegenschafts-Management
Flächenverwaltung, Nutzungsvergabe
Buchennachwuchs © LFBDer Landesbetrieb Forst Brandenburg schließt für die in seinem Eigentum stehenden Nichtwaldflächen Nutzungsverträge (Vermietung, Verpachtung) in der Regel in Zuständigkeit der Serviceeinheiten ab. Waldflächen werden grundsätzlich nicht verpachtet. Die Nutzungsvergabe erfolgt für landwirtschaftliche Flächen, Flächen zur Energieerzeugung, Steganlagen an forsteigenen Gewässern, etc.. Die Vergabe von jagdlichen Begehungsscheinen erfolgt in den Landeswaldoberförstereien. Die Verpachtung von Gewässern an Fischereiberechtigte erfolgt im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Zur Mitbenutzung seiner Grundstücke kann der Landesbetrieb Forst auf Antrag und gegen Entgelt beschränkt persönliche Dienstbarkeiten einräumen bzw. die dingliche Sicherung von Grunddienstbarkeiten gestatten.
Weiterführende Beiträge:
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Suche nach gleichwertigem Waldbesitz
- Flächenankauf
Arrondierung gewünscht
- Verkauf von forstlichen Immobilien
Forsthaus im Angebot
- Wertermittlung von Waldflächen und Nichtholzböden
Waldbewertung
- Wald und Tourismusangebote
Urlaub im Forsthaus
- Fotovoltaik auf Forsthausdächern
Landesbetrieb Forst Brandenburg versorgt 50 Haushalte mit Solarstrom



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