Artenschutz

Biologische Vielfalt (Biodiversität)

Foto eines Schmetterlings © LFB

Im Landesbetrieb Forst Brandenburg zielt der Artenschutz auf den Erhalt und die Förderung der biotoptypischen Artenvielfalt. Er steht im engen Zusammenhang mit dem Biotopschutz, der Biotoppflege und der Förderung artspezifischer Lebensräume.

Die biologische Vielfalt (Biodiversität) verzeichnet weltweit einen dramatischen Rückgang. Der besorgniserregende Verlust an Arten, Ökosystemen und genetischer Vielfalt geht einher mit einer irreparablen Verarmung der Natur.

In Deutschland sind von den einheimischen Tierarten 35 Prozent und von den Pflanzenarten 26 Prozent bedroht. Von den Lebensräumen sind 72 Prozent gefährdet (Rote Liste 2009).

Seit vielen Jahren wird an der Umsetzung von Artenschutzprogrammen gearbeitet. Schwerpunkte sind dabei geschützte bzw. in ihrer Existenz gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume. Im Landesbetrieb Forst Brandenburg legt man besonderen Wert auf den Schutz  folgender Arten:
Schwarzpappel, Schreiadler, Schwarzstorch, Schellente, Eisvogel, Auerhuhn, Fledermaus, Europäische Sumpfschildkröte, Smaragdeidechse, Hirschkäfer, Wolf.

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