Waldbrandgefahr in Brandenburg

Vom Feuer im Wald

Feuerwachturm mit Kamerasystem "Fire-Watch" (Foto: LFE) © LFB

Gefährdung

Brandenburg mit seinen ausgedehnten Kiefernwäldern, niedrigen Niederschlagmengen und leichten Sandböden ist bundesweit das Land mit der höchsten Waldbrandgefährdung. Ein Drittel aller Waldbrände Deutschlands ereignen sich hier. Durchschnittlich brennt es im Wald jährlich mehrere hundert Mal. Waldbrände entstehen häufig durch fahrlässige Brandstiftung. Die weggeworfene Zigarettenkippe ist immer noch die Ursache Nummer eins. Grundsätzlich besteht ein striktes Rauchverbot in den Brandenburger Wäldern. Auch Grillen und offenes Feuer im Wald oder am Waldrand sind nicht gestattet.

Was jeder Waldbesucher tun kann

  • Das generelle Rauchverbot im Wald ist zu beachten.
  • Dies gilt auch für das Verbot offener Feuer im Wald oder in einem Abstand von mindestens 50 Metern vom Wald.
  • Das Grillen an Seeufern in Waldnähe fällt damit auch unter dieses Verbot.
  • Wald-Zufahrten müssen für Feuerwehr und Rettungskräfte freigehalten werden.
  • Das Parken im Wald ist nur auf dafür ausgewiesenen Flächen gestattet.
  • Jeder Brand ist der Feuerwehr unter der Rufnummer 112  sofort zu melden.

Flächendeckende Waldbrand-Früherkennung

Mit 109 Kamera-Systemen und speziell geschulten Mitarbeitern gewährleistet der Landesbetrieb Forst Brandenburg eine flächendeckende Überwachung der 1,1 Millionen Hektar Wald aller Eigentumsarten und Waldbesitzer. Erkennt das Kamera-System eine Rauchwolke, erfolgt an einem der Arbeitsplätze in den zehn Waldbrandzentralen des Landes eine Alarm-Meldung. Erkannte Brände werden an die zuständige Leitstelle der Feuerwehr gemeldet.

Weiterführende Beiträge:

  • Mit Frühjahrssonne steigt die Waldbrandgefahr in Brandenburgs Wäldern – schon erste Brände

    Schild Kippen sind Brandsätze Warnschild © R. Schwalme

    Die Witterung lässt die Forstleute in Brandenburg in Bereitschaft gehen. Trockenes Gras, Laub und Nadelstreu aus dem letzten Jahr können sich bereits durch eine unachtsam weggeworfene brennende Zigarettenkippe entzünden und zu einem Waldbrand führen. Erste kleine Brände auf Ödland- und Waldflächen wurden gemeldet und durch die Feuerwehren gelöscht.

  • Waldbrandüberwachung

    Waldbrandfrüherkennungssystem „Fire Watch“ ®

    Waldbrandkamera © LFB

    Aufgrund der hohen Waldbrandgefahr hat die EU Brandenburg als Gebiet mit hohem Waldbrandrisiko klassifiziert. Zum Schutz seiner 1,1 Millionen Hektar Wald unterhält Brandenburg das sensorgestützte Waldbrand-Früherkennungssystem „Fire Watch“.

  • Weitere Waldbrandinformationen

    Was man zum Thema Waldbrand wissen sollte

    Waldwegsperrschild © LFB

    Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausnahmen sind im § 16 Landeswaldgesetz geregelt. Zufahrtswege zum Wald z. B. für Feuerwehr oder Rettungsdienst müssen freigehalten werden. Das Parken im Wald ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet.

  • Rechtsgrundlagen Waldbrandvorbeugung

    Aussagen im Waldgesetz des Landes Brandenburg

    Waldbrand Recht © LFB

    Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist außerhalb einer von den Forstbehörden errichteten oder genehmigten Feuerstelle das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.

LFB

Logo Landesbetrieb Forst Brandenburg

Kontakt

Waldbrandschutzbeauftragter
Raimund Engel
Tel: 0331 97929-303
E-Mail