Oberförstereien im Land Brandenburg
Oberförsterei oder Landeswaldoberförsterei?
Ab 2012 werden hoheitliche bzw. gemeinwohlorientierte und wirtschaftliche Leistungen getrennt und in zwei verschiedenen Oberförsterei-Arten wahrgenommen.
Über die Textboxen auf der rechten Seite erreichen Sie die von Ihnen gewünschte Oberförsterei-Art.
Oberförstereien
30 Oberförstereien mit 208 Revieren sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz der unteren Forstbehörde zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange (TÖB) und unterstützen die rund 100.000 Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Der Waldschutz und die Waldbrandüberwachung im Gesamtwald gehören ebenso zu ihren Tätigkeiten wie die waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit, die Waldpädagogik. Für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Kommunal- und Privatwald wird am bewährten Modell der zentralen Förderstelle festgehalten. Nachgefragte Dienstleistungen für Waldbesitzer werden weiterhin angeboten.
Landeswaldoberförstereien
14 Landeswaldoberförstereien mit 160 Landeswald-Revieren bewirtschaften die im Eigentum des Landes befindlichen 270.000 Hektar Wald – ein Viertel der Waldfläche Brandenburgs – nachhaltig und auf ökologischer Grundlage sowie nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter Wahrung der besonderen Gemeinwohlverpflichtungen und leisten damit einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz. Außerdem nehmen sie die jagdlichen Aufgaben zur Sicherung der Waldfunktionen im Landeswald wahr. Über die Landeswaldoberförstereien erhalten Sie auch Brennholz und Wildfleisch.



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