Wertermittlung von Waldflächen und Nichtholzböden
Waldbewertung
Die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement ist für die Bewertung aller unbebauten Liegenschaften im Zusammenhang mit grundbuchrelevanten Veränderungen im Eigentum des Landesbetriebes Forst zuständig. Dazu gehören Tausch-, An- und Verkaufsvorgänge und Gestattungen. Darüber hinaus werden die Höhe von Pachtsätzen, Nutzungsentgelt, Entschädigungen und Schadenersatz für den Landesbetrieb Forst bestimmt. Die Bewertung von Wald anderer Eigentumsarten erfolgt ausschließlich in Verantwortung und im Auftrag des jeweiligen Eigentümers, zum Beispiel durch Forstsachverständige.