Datenschutzbeauftragter
Bearbeitung von Datenschutzangelegenheiten
Wesentliche Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 39 Abs. 1 DSGVO sind insbesondere:
- die Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen über dessen datenschutzrechtliche Pflichten,
- die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Sinne eines Monitoring,
- die Überwachung der Durchführung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen der mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Beschäftigten durch den Verantwortlichen
- die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und
- die Beratung des Verantwortlichen bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.