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Bewirtschaftung des Landeswaldes

Die Grundsätze und Ziele für die Bewirtschaftung des Landeswaldes Brandenburgs sind in der Waldvision 2030 formuliert. In dieser Vision ist auch die Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes festgehalten. Neben diesen primären Zielen soll auch das ökonomische Potenzial des Landeswaldes genutzt werden. Für die Bewirtschaftung des Landeswaldes sind die Forstbetriebe zuständig.

Der Waldumbau

Mit dem Waldumbau strebt der Landesbetrieb Forst Brandenburg eine größere Baumartenvielfalt im Wald an. So sollen aus reinen Kiefernwäldern naturnahe Mischwälder entstehen. In der Regel werden unter zirka 80-jährigen Kiefern Laubbäume gepflanzt. Diese Pflanzungen erfolgen meistens auf der gesamten Waldfläche. Auch die von der Natur „bereitgestellten“ Samen und daraus wachsenden jungen Bäume fördern den Waldumbau.

Die Waldpflege

Durch eine gezielte Entnahme von Bäumen erhalten andere bessere Wachstumsbedingungen. Mehr Licht und Platz ergeben dann stärkere Bäume und wertvolleren Wald. Mit der Waldpflege wird der ökologische Rohstoff Holz bereitgestellt.

PEFC-zertifiziert

Der gesamte Landeswald Brandenburgs ist zertifiziert. Damit ist die Bewirtschaftung den Grundsätzen des Zertifikats PEFC und auf 22.083 Hektar zusätzlich denen des FSC unterworfen. Diese Standards umfassen nicht nur Regeln zur direkten Wirtschaftstätigkeit, wie dem Verbot von Kahlschlägen und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Auch der Einsatz von qualifizierten Unternehmern, die Ausstattung des Waldes mit Biotopholz und Regelungen zur Reinhaltung des Grundwassers sind festgeschrieben.

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete

EU-Logo ELER PNG

Ein Teil der Maßnahmen zur Bewirtschaftung und Verjüngung des Landeswaldes wird vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) kofinanziert. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Verringerung der Waldbrandgefährdung, zur Verbesserung der Waldbrandbekämpfung sowie zur Überwachung von Forstschädlingen.

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Ein Teil der Maßnahmen zur Bewirtschaftung und Verjüngung des Landeswaldes wird vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) kofinanziert. Gleiches gilt für Maßnahmen zur Verringerung der Waldbrandgefährdung, zur Verbesserung der Waldbrandbekämpfung sowie zur Überwachung von Forstschädlingen.

Weiterführende Informationen

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