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Liegenschafts-Management

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg schließt für die in seinem Eigentum stehenden Nichtwaldflächen Nutzungsverträge (Vermietung, Verpachtung) ab. Waldflächen werden grundsätzlich nicht verpachtet. Die Nutzungsvergabe erfolgt für landwirtschaftliche Flächen, Flächen zur Energieerzeugung, Steganlagen an forsteigenen Gewässern und anderes.

Jagdliche Begehungsscheine werden in den Forstbetrieben vergeben. Die Verpachtung von Gewässern an Fischereiberechtigte erfolgt im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Zur Mitbenutzung seiner Grundstücke kann der Landesbetrieb auf Antrag und gegen Entgelt beschränkt persönliche Dienstbarkeiten einräumen und die dingliche Sicherung von Grunddienstbarkeiten gestatten.

  • Flächentausch

    Suche nach gleichwertigem Waldbesitz
    Bei Anfragen zu Flächenveränderungen zur Arrondierung (Abrundung) bedient sich der Landesbetrieb Forst Brandenburg vorzugsweise des freiwilligen Flächentausches. Dieser geht davon aus, dass der Austausch von Flächen wertgleich und zum beiderseitigen Vorteil erfolgt. Durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement werden Flächentauschvorhaben zwischen Waldbesitzern und dem Landesbetrieb Forst vorbereitet und bis zum Vollzug begleitet. Die Tauschflächen müssen den jeweiligen Waldbesitz arrondieren und annähernd wertgleich sein. Interessenten nehmen bitte Kontakt mit dem zuständigen Forstamt auf, um ihre Vorstellung vor Ort zu besprechen.

    Suche nach gleichwertigem Waldbesitz
    Bei Anfragen zu Flächenveränderungen zur Arrondierung (Abrundung) bedient sich der Landesbetrieb Forst Brandenburg vorzugsweise des freiwilligen Flächentausches. Dieser geht davon aus, dass der Austausch von Flächen wertgleich und zum beiderseitigen Vorteil erfolgt. Durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement werden Flächentauschvorhaben zwischen Waldbesitzern und dem Landesbetrieb Forst vorbereitet und bis zum Vollzug begleitet. Die Tauschflächen müssen den jeweiligen Waldbesitz arrondieren und annähernd wertgleich sein. Interessenten nehmen bitte Kontakt mit dem zuständigen Forstamt auf, um ihre Vorstellung vor Ort zu besprechen.

    Kontakt

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Marcus
    Nachname:
    Ritter
    Position:
    Sachbearbeiter Waldbewertung
    Abteilung:
    Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement
    E-Mail:
    marcus.ritter@­lfb.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 33093 617632
  • Flächenankauf

    Arrondierung gewünscht
    Der Landesbetrieb Forst Brandenburg ist am Ankauf von Flächen Dritter grundsätzlich interessiert. Der Kauf erfolgt unter Zugrundelegung haushalterischer Vorgaben zu ortsüblichen Preisen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Ankauf ist, dass sich die Kaufobjekte zur Arrondierung von Landeswald eignen und diese grundbuchlich unbelastet und frei von Altlasten sind. Die Ermittlung des Kaufpreises kann durch den Gutachter des Landesbetriebes oder auf Wunsch des Verkäufers auch durch einen freien Sachverständigen vorgenommen werden. Die Abwicklung des Verkaufsgesprächs wie auch des notariellen Vertragsabschlusses wird durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement durchgeführt.

    Arrondierung gewünscht
    Der Landesbetrieb Forst Brandenburg ist am Ankauf von Flächen Dritter grundsätzlich interessiert. Der Kauf erfolgt unter Zugrundelegung haushalterischer Vorgaben zu ortsüblichen Preisen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Ankauf ist, dass sich die Kaufobjekte zur Arrondierung von Landeswald eignen und diese grundbuchlich unbelastet und frei von Altlasten sind. Die Ermittlung des Kaufpreises kann durch den Gutachter des Landesbetriebes oder auf Wunsch des Verkäufers auch durch einen freien Sachverständigen vorgenommen werden. Die Abwicklung des Verkaufsgesprächs wie auch des notariellen Vertragsabschlusses wird durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement durchgeführt.

    Kontakt

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Marcus
    Nachname:
    Ritter
    Position:
    Sachbearbeiter Waldbewertung
    Abteilung:
    Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement
    E-Mail:
    marcus.ritter@­lfb.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 33093 617632
  • Verkauf von forstlichen Immobilien

    Forsthaus im Angebot
    Der Landesbetrieb trennt sich von Forstflächen nur, wenn diese als Splitterbesitz unwirtschaftlich sind. Ist ein Flächentausch mit einem Interessierten nicht möglich, erfolgt der Verkauf für diese Einzelflächen auf der Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung mit notariellem Kaufvertrag.
    Der Verkauf von Forsthäusern ist nur dann vorgesehen, wenn diese dauerhaft zur Durchführung des Dienstbetriebes nicht mehr erforderlich sind. Grundsätzlich werden diese Gebäude bzw. Liegenschaften auf Basis einer Wertermittlung ausgeschrieben und im Meistgebotsverfahren veräußert. Die Abwicklung erfolgt in beiden Fällen ebenfalls durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement.

    Forsthaus im Angebot
    Der Landesbetrieb trennt sich von Forstflächen nur, wenn diese als Splitterbesitz unwirtschaftlich sind. Ist ein Flächentausch mit einem Interessierten nicht möglich, erfolgt der Verkauf für diese Einzelflächen auf der Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung mit notariellem Kaufvertrag.
    Der Verkauf von Forsthäusern ist nur dann vorgesehen, wenn diese dauerhaft zur Durchführung des Dienstbetriebes nicht mehr erforderlich sind. Grundsätzlich werden diese Gebäude bzw. Liegenschaften auf Basis einer Wertermittlung ausgeschrieben und im Meistgebotsverfahren veräußert. Die Abwicklung erfolgt in beiden Fällen ebenfalls durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement.


  • Angebotsverfahren Windkraftnutzung

    Suchraum im Angebot
    Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß politischer und gesetzlicher Vorgaben damit beauftragt, Flächen in Verfügungsberechtigung der Landesforstverwaltung für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen. Im Bereich Windenergie erfolgt dies über die Verpachtung von geeigneten Flächen, welche aufgrund der planungsrechtlichen Situation vorerst über Standortsicherungsverträge einstweilig gesichert werden. Die darin spezifizierten Suchräume sind Flächenkulissen, die seitens des LFB für die Planung zur Windkraftnutzung vertraglich reserviert werden. Eine Überführung in anschließende Gestattungsverträge erfolgt erst nach Feststellung der planungsrechtlichen Sicherung. Die vorhergehenden Standortsicherungs-Verträge werden im Rahmen von Angebotsverfahren, die durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement (GLM) des LFB initiiert werden, abgeschlossen.

    Suchraum im Angebot
    Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß politischer und gesetzlicher Vorgaben damit beauftragt, Flächen in Verfügungsberechtigung der Landesforstverwaltung für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen. Im Bereich Windenergie erfolgt dies über die Verpachtung von geeigneten Flächen, welche aufgrund der planungsrechtlichen Situation vorerst über Standortsicherungsverträge einstweilig gesichert werden. Die darin spezifizierten Suchräume sind Flächenkulissen, die seitens des LFB für die Planung zur Windkraftnutzung vertraglich reserviert werden. Eine Überführung in anschließende Gestattungsverträge erfolgt erst nach Feststellung der planungsrechtlichen Sicherung. Die vorhergehenden Standortsicherungs-Verträge werden im Rahmen von Angebotsverfahren, die durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement (GLM) des LFB initiiert werden, abgeschlossen.

    Kontakt

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Jens
    Nachname:
    Wedlich
    Position:
    Sachbearbeiter bebaute Liegenschaften
    Organisationsname:
    Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement
    E-Mail:
    jens.wedlich@­lfb.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 3385 5192241
  • Wertermittlung von Waldflächen und Nichtholzböden

    Waldbewertung
    Die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement ist für die Bewertung aller unbebauten Liegenschaften im Zusammenhang mit grundbuchrelevanten Veränderungen im Eigentum des Landesbetriebes Forst zuständig. Dazu gehören Tausch-, An- und Verkaufsvorgänge und Gestattungen. Darüber hinaus werden die Höhe von Pachtsätzen, Nutzungsentgelt, Entschädigungen und Schadenersatz für den Landesbetrieb Forst bestimmt. Die Bewertung von Wald anderer Eigentumsarten erfolgt ausschließlich in Verantwortung und im Auftrag des jeweiligen Eigentümers, zum Beispiel durch Forstsachverständige.

    Waldbewertung
    Die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement ist für die Bewertung aller unbebauten Liegenschaften im Zusammenhang mit grundbuchrelevanten Veränderungen im Eigentum des Landesbetriebes Forst zuständig. Dazu gehören Tausch-, An- und Verkaufsvorgänge und Gestattungen. Darüber hinaus werden die Höhe von Pachtsätzen, Nutzungsentgelt, Entschädigungen und Schadenersatz für den Landesbetrieb Forst bestimmt. Die Bewertung von Wald anderer Eigentumsarten erfolgt ausschließlich in Verantwortung und im Auftrag des jeweiligen Eigentümers, zum Beispiel durch Forstsachverständige.

    Kontakt

    Ansprechpartner:
    Vorname:
    Marcus
    Nachname:
    Ritter
    Position:
    Sachbearbeiter Waldbewertung
    Abteilung:
    Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement
    E-Mail:
    marcus.ritter@­lfb.brandenburg.de
    Telefon:
    +49 33093 617632

Weiterführende Informationen

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