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Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen des Landesbetriebes Forst Brandenburg werden grundsätzlich im Amtsblatt veröffentlicht. Die hier aufgeführten Bekanntmachungen stellen ein zusätzliches Angebot der Veröffentlichung dar.

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Am 24.11.2020 ist die Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Portale-Verordnung — UVPPortV) vom 11.11.2020 (BGBl. 1 S. 2428) in Kraft getreten. Die UVPPortV gilt gleichermaßen für das UVP-Portal des Bundes wie für die UVPPortale der Länder.
Über das zentrale Intemetportal für Umweltverträglichkeitsprüfungen des Landes (zentrales UVP-Portal) wird die Öffentlichkeit über Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterrichtet (§ 20 Absatz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Dies betrifft sowohl Vorhaben, die nach Bundesrecht UVP-pflichtig sind (§§ 5 ff. i.V.m. Anlage 1 UVPG) wie auch solche Vorhaben, die nach dem Landesrecht UVP-pflichtig sind (§ 3 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung — BbgUVPG).
Die betreffenden Unterlagen der UVP-Verfahren werden in das zentrale UVP-Portal eingestellt (Zentrales UVP-Portal des Landes Brandenburg https://www.uvp-verbund.de/startseite) und sind dort für die Öffentlichkeit verfügbar.

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Am 24.11.2020 ist die Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Portale-Verordnung — UVPPortV) vom 11.11.2020 (BGBl. 1 S. 2428) in Kraft getreten. Die UVPPortV gilt gleichermaßen für das UVP-Portal des Bundes wie für die UVPPortale der Länder.
Über das zentrale Intemetportal für Umweltverträglichkeitsprüfungen des Landes (zentrales UVP-Portal) wird die Öffentlichkeit über Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterrichtet (§ 20 Absatz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG). Dies betrifft sowohl Vorhaben, die nach Bundesrecht UVP-pflichtig sind (§§ 5 ff. i.V.m. Anlage 1 UVPG) wie auch solche Vorhaben, die nach dem Landesrecht UVP-pflichtig sind (§ 3 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung — BbgUVPG).
Die betreffenden Unterlagen der UVP-Verfahren werden in das zentrale UVP-Portal eingestellt (Zentrales UVP-Portal des Landes Brandenburg https://www.uvp-verbund.de/startseite) und sind dort für die Öffentlichkeit verfügbar.