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Bewilligungsbehörde Forst

Die Bewilligungsbehörde Forst ist zentraler Fördermittelverwalter über die Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen.

Die Antragstellung für die EU-MLUK-Forst-RL (MB I bis III) ist wieder möglich.

Zu den Formularen der Anträge, der Verwendungsnachweise, zu Kontakten und weiteren Informationen gelangen Sie durch einen Mausklick auf die hier folgenden Richtlinien:

  • Im MBI (Waldumbau) wurde ein neues update vom Antragsformular hinterlegt. Bitte immer das neueste Formular verwenden.
  • Voraussetzung für Erstantragsteller mit Formular Identitätsprüfung

Hinweise

Für Fragen zu den einzelnen Förderrichtlinien, ihrer Inhalte und der konkreten Beantragung von Fördermitteln stehen Ihnen die zuständigen Forstämter zur Verfügung.

Im elektronischen Schriftverkehr mit der Landesverwaltung sind ausschließlich Dateianhänge mit den aktuellen Microsoft-Office-Formaten (z. B. docx/xlsx/pptx) oder im PDF-Format zulässig. Ältere Dateiformate (z. B. doc) werden nicht zugestellt.

Für Fragen zu den einzelnen Förderrichtlinien, ihrer Inhalte und der konkreten Beantragung von Fördermitteln stehen Ihnen die zuständigen Forstämter zur Verfügung.

Im elektronischen Schriftverkehr mit der Landesverwaltung sind ausschließlich Dateianhänge mit den aktuellen Microsoft-Office-Formaten (z. B. docx/xlsx/pptx) oder im PDF-Format zulässig. Ältere Dateiformate (z. B. doc) werden nicht zugestellt.

Weiterführende Informationen

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