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Forstämter des LFB

Mit der Strukturänderung des Landesbetriebes Forst Brandenburg zum 1. Januar 2024 wurden die bisherigen Oberförstereien in Forstämter umstrukturiert.
Die 14 Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Der Waldschutz und die Waldbrandüberwachung im Gesamtwald gehören ebenso zu ihren Tätigkeiten, wie die waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit, die Waldpädagogik.

Mit der Strukturänderung des Landesbetriebes Forst Brandenburg zum 1. Januar 2024 wurden die bisherigen Oberförstereien in Forstämter umstrukturiert.
Die 14 Forstämter sind zuständig für hoheitliche und gemeinwohlorientierte Aufgaben im gesamten Wald Brandenburgs. Sie erledigen die nach dem Landeswaldgesetz zugewiesenen Aufgaben, sind als Ordnungsbehörde zuständig für Genehmigungen, für die Sicherung der Interessen für den Wald als Träger öffentlicher Belange und unterstützen die Waldbesitzer bei der Bewirtschaftung ihres Waldes durch Rat und Anleitung. Der Waldschutz und die Waldbrandüberwachung im Gesamtwald gehören ebenso zu ihren Tätigkeiten, wie die waldbezogene Bildungs- und Erziehungsarbeit, die Waldpädagogik.