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Waldbrandriegel

Im Rahmen der Förderung von Waldbrandschutzriegelsystemen und der Beratung zur Anlage und Unterhaltung von Waldbrandschutzstreifen und Waldbrandschutzriegeln  gem.  §  20  (1)  Waldgesetz  des  Landes  Brandenburg (LWaldG) werden nachfolgend Empfehlungen zu waldbaulichen Maßnahmen und zur Baumartenwahl gegeben.