Waldbrandriegel
Im Rahmen der Förderung von Waldbrandschutzriegelsystemen und der Beratung zur Anlage und Unterhaltung von Waldbrandschutzstreifen und Waldbrandschutzriegeln gem. § 20 (1) Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) werden nachfolgend Empfehlungen zu waldbaulichen Maßnahmen und zur Baumartenwahl gegeben.
