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Gestattungen zum Befahren der Wege im Landeswald zu Angelgewässern des DAFV

Der Wald- und Gewässerreichtum Brandenburgs ist ein charakteristisches Merkmal der märkischen Landschaft und ein bedeutsamer ökologischer, ökonomischer und landeskultureller Faktor. Gemäß dem Landeswaldgesetz Brandenburgs ist für das Befahren der Waldwege die zivilrechtliche Erlaubnis (Gestattung) des jeweiligen Eigentümers notwendig (§ 16 LWaldG). Auf dieser gesetzlichen Regelung wurde in 2004 die Waldbefahrungsverordnung – WaldBefV erlassen. Für die Gestattung wird ein Entgelt durch den LFB erhoben.

Um dem gemeinnützigen Anliegen des Deutschen Angelfischerverband e.V. (DAFV) als Interessenvertretung seiner Mitglieder zum Erhalt bzw. Schaffung von Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Ausübung aller Formen des weid- und hegegerechten Angelns sowie die Erhaltung und Pflege der damit in Verbindung stehenden Natur, insbesondere der Gewässer, die Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes gerecht zu werden, wurde mit dem Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB) eine Rahmenvereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung beinhaltet die Kosten der Gestattung für dessen Mitglieder moderat zu gestalten und somit der Gemeinnützigkeit nicht entgegen zu stehen.

Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Herausgabe einer Gestattung zum Befahren der Wege des Landeswaldes Brandenburg durch die LAVB-Hauptgeschäftsstelle für DAVF-/LAVB-Mitgliedern, um zu Verbands- und Verbandsvertragsgewässern des LAVB im Landeswald zu gelangen, die durch eine andere öffentliche Zuwegung nicht erreichbar sind. Diese besitzt nach Ausgabe durch den LAVB eine Gültigkeit von jeweils 3 Jahren im Bereich des Landeswaldes im Land Brandenburg. Die Gewässer und die dazugehörigen Karten mit eingezeichneter Zuwegung sind in der vom LAVB herausgegebenen Broschüre „Verzeichnis der Angelgewässer“ (in seiner jeweils aktuellen Fassung) aufgeführt und können auch auf der Internetseite des Landesanglerverband Brandenburg e.V. eingesehen werden.

Die Gestattungen können von den DAVF-/ LAVB- Mitgliedern direkt beim LAVB beantragt werden:

Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB)
Hauptgeschäftsstelle
OT Saarmund
Zum Elsbruch 1
14558 Nuthetal

Telefon:    033 200 / 52 39 16
Telefax:    033 200 / 52 39 18
E-Mail:     info@lavb.de

Für die Zuwegung von Nicht-DAVF-Gewässern bzw. für nicht im DAVF/LAVB organisierte Angler gilt die Entgeltregelung in der jeweilig aktuellen Version. In diesem Fall ist beim örtlich zuständigen Forstbetrieb des Landesbetriebes Forst Brandenburg (Standort des Sees) eine Gestattung zu beantragen und das Entgelt zu entrichten.