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Antikorruptionsbeauftragter im LFB

Korruption verursacht erhebliche materielle und immaterielle Schäden und beeinträchtigt nachhaltig das Ansehen des öffentlichen Dienstes in der Öffentlichkeit. Neben diesen Schäden begehen Geber und Nehmer von Korruptionsangeboten zudem Delikte im strafrechtlichen Sinne.

Im Sinne der Richtlinie der Landesregierung zur Korruptionsprävention in der Landesverwaltung Brandenburg ist Korruption jeder Missbrauch einer amtlichen Funktion zugunsten eines anderen auf dessen Veranlassung oder aus Eigeninitiative zur Erlangung eines Vorteils für sich oder eine/n Dritte/n. Auf der Grundlage dieser Richtlinie (Punkt 5.) ist in jeder obersten Landesbehörde als Ansprechperson für Korruptionsprävention eine Antikorruptionsbeauftragte/ein Antikorruptionsbeauftragter nebst Stellvertretung zu bestellen.

Diese nehmen folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung der Dienststelle in Fragen der Korruptionsprävention,
  • Ansprechpartner für die Beschäftigten (auch ohne Einhaltung des Dienstweges) für Bürgerinnen und Bürger sowie alle Dienststellen bei Korruptionsverdacht,
  • Aufklärung und Sensibilisierung der Beschäftigten,
  • Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen,
  • Unterbreitung von Vorschlägen für interne Untersuchungen,
  • Beratung der Dienststelle bei der Durchführung der Risikoanalyse,
  • laufende Analyse von Schwachstellen,
  • Unterbreitung von Vorschlägen für geeignete Präventionsmaßnahmen.

Beschäftigte des Landesbetriebes Forst Brandenburg sowie Bürger und Bürgerinnen und alle Dienststellen können sich jederzeit mit Fragen und Anregungen zur Korruptionsprävention an den Antikorruptionsbeauftragter bzw. seinen Stellvertreter wenden. Briefe mit vertraulichem Inhalt müssen mit der Aufschrift „vertraulich“ gekennzeichnet sein. Die Hinweise werden vertraulich behandelt.

Weiterführende Informationen

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