Liegenschafts-Management
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg schließt für die in seinem Eigentum stehenden Nichtwaldflächen Nutzungsverträge (Vermietung, Verpachtung) ab. Waldflächen werden grundsätzlich nicht verpachtet. Die Nutzungsvergabe erfolgt für landwirtschaftliche Flächen, Flächen zur Energieerzeugung, Steganlagen an forsteigenen Gewässern und anderes.
Jagdliche Begehungsscheine werden in den Forstbetrieben vergeben. Die Verpachtung von Gewässern an Fischereiberechtigte erfolgt im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Zur Mitbenutzung seiner Grundstücke kann der Landesbetrieb auf Antrag und gegen Entgelt beschränkt persönliche Dienstbarkeiten einräumen und die dingliche Sicherung von Grunddienstbarkeiten gestatten.
Flächentausch
Suche nach gleichwertigem Waldbesitz
Bei Anfragen zu Flächenveränderungen zur Arrondierung (Abrundung) bedient sich der Landesbetrieb Forst Brandenburg vorzugsweise des freiwilligen Flächentausches. Dieser geht davon aus, dass der Austausch von Flächen wertgleich und zum beiderseitigen Vorteil erfolgt. Durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement werden Flächentauschvorhaben zwischen Waldbesitzern und dem Landesbetrieb Forst vorbereitet und bis zum Vollzug begleitet. Die Tauschflächen müssen den jeweiligen Waldbesitz arrondieren und annähernd wertgleich sein. Interessenten nehmen bitte Kontakt mit dem zuständigen Forstamt auf, um ihre Vorstellung vor Ort zu besprechen.
Suche nach gleichwertigem Waldbesitz
Bei Anfragen zu Flächenveränderungen zur Arrondierung (Abrundung) bedient sich der Landesbetrieb Forst Brandenburg vorzugsweise des freiwilligen Flächentausches. Dieser geht davon aus, dass der Austausch von Flächen wertgleich und zum beiderseitigen Vorteil erfolgt. Durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement werden Flächentauschvorhaben zwischen Waldbesitzern und dem Landesbetrieb Forst vorbereitet und bis zum Vollzug begleitet. Die Tauschflächen müssen den jeweiligen Waldbesitz arrondieren und annähernd wertgleich sein. Interessenten nehmen bitte Kontakt mit dem zuständigen Forstamt auf, um ihre Vorstellung vor Ort zu besprechen.
Kontakt
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Marcus
- Nachname:
- Ritter
- Position:
- Sachbearbeiter Waldbewertung
- Abteilung:
- Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement
- E-Mail:
- marcus.ritter@ lfb.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33093 617632
Flächenankauf
Arrondierung gewünscht
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg ist am Ankauf von Flächen Dritter grundsätzlich interessiert. Der Kauf erfolgt unter Zugrundelegung haushalterischer Vorgaben zu ortsüblichen Preisen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Ankauf ist, dass sich die Kaufobjekte zur Arrondierung von Landeswald eignen und diese grundbuchlich unbelastet und frei von Altlasten sind. Die Ermittlung des Kaufpreises kann durch den Gutachter des Landesbetriebes oder auf Wunsch des Verkäufers auch durch einen freien Sachverständigen vorgenommen werden. Die Abwicklung des Verkaufsgesprächs wie auch des notariellen Vertragsabschlusses wird durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement durchgeführt.
Arrondierung gewünscht
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg ist am Ankauf von Flächen Dritter grundsätzlich interessiert. Der Kauf erfolgt unter Zugrundelegung haushalterischer Vorgaben zu ortsüblichen Preisen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Ankauf ist, dass sich die Kaufobjekte zur Arrondierung von Landeswald eignen und diese grundbuchlich unbelastet und frei von Altlasten sind. Die Ermittlung des Kaufpreises kann durch den Gutachter des Landesbetriebes oder auf Wunsch des Verkäufers auch durch einen freien Sachverständigen vorgenommen werden. Die Abwicklung des Verkaufsgesprächs wie auch des notariellen Vertragsabschlusses wird durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement durchgeführt.
Kontakt
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Marcus
- Nachname:
- Ritter
- Position:
- Sachbearbeiter Waldbewertung
- Abteilung:
- Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement
- E-Mail:
- marcus.ritter@ lfb.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33093 617632
Verkauf von forstlichen Immobilien
Forsthaus im Angebot
Der Landesbetrieb trennt sich von Forstflächen nur, wenn diese als Splitterbesitz unwirtschaftlich sind. Ist ein Flächentausch mit einem Interessierten nicht möglich, erfolgt der Verkauf für diese Einzelflächen auf der Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung mit notariellem Kaufvertrag.
Der Verkauf von Forsthäusern ist nur dann vorgesehen, wenn diese dauerhaft zur Durchführung des Dienstbetriebes nicht mehr erforderlich sind. Grundsätzlich werden diese Gebäude bzw. Liegenschaften auf Basis einer Wertermittlung ausgeschrieben und im Meistgebotsverfahren veräußert. Die Abwicklung erfolgt in beiden Fällen ebenfalls durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement.
Forsthaus im Angebot
Der Landesbetrieb trennt sich von Forstflächen nur, wenn diese als Splitterbesitz unwirtschaftlich sind. Ist ein Flächentausch mit einem Interessierten nicht möglich, erfolgt der Verkauf für diese Einzelflächen auf der Grundlage einer gutachterlichen Wertermittlung mit notariellem Kaufvertrag.
Der Verkauf von Forsthäusern ist nur dann vorgesehen, wenn diese dauerhaft zur Durchführung des Dienstbetriebes nicht mehr erforderlich sind. Grundsätzlich werden diese Gebäude bzw. Liegenschaften auf Basis einer Wertermittlung ausgeschrieben und im Meistgebotsverfahren veräußert. Die Abwicklung erfolgt in beiden Fällen ebenfalls durch die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement.
Erneuerbare Energien
Angebotsverfahren Gestattung Erneuerbare Energien
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß politischer und betrieblicher Vorgaben beauftragt, Flächen in Verfügungsberechtigung des LFB für Erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen, soweit keine forstwirtschaftlichen, forstrechtlichen, haushaltsrechtlichen oder öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen. Die Flächenbereitstellung erfolgt im Rahmen von privatrechtlichen Gestattungen. Die Rechtevergabe wird in Zuständigkeit der Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement des LFB im Rahmen von öffentlichen Angebotsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dieser Verfahren werden aufgrund der planungsrechtlichen Situation dabei zunächst Standortsicherungsverträge abgeschlossen, welche erst nach Feststellung der planungsrechtlichen Sicherung des Projektes in Gestattungsverträge überführt werden. Interessenten können sich in der Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement registrieren lassen.
Suchraum im Angebot:
zur Zeit keine Angebote
Angebotsverfahren Gestattung Erneuerbare Energien
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß politischer und betrieblicher Vorgaben beauftragt, Flächen in Verfügungsberechtigung des LFB für Erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen, soweit keine forstwirtschaftlichen, forstrechtlichen, haushaltsrechtlichen oder öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen. Die Flächenbereitstellung erfolgt im Rahmen von privatrechtlichen Gestattungen. Die Rechtevergabe wird in Zuständigkeit der Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement des LFB im Rahmen von öffentlichen Angebotsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis dieser Verfahren werden aufgrund der planungsrechtlichen Situation dabei zunächst Standortsicherungsverträge abgeschlossen, welche erst nach Feststellung der planungsrechtlichen Sicherung des Projektes in Gestattungsverträge überführt werden. Interessenten können sich in der Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement registrieren lassen.
Suchraum im Angebot:
zur Zeit keine Angebote
Kontakt
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Jens
- Nachname:
- Wedlich
- Position:
- Sachbearbeiter Erneuerbare Energien
- Organisationsname:
- Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement
- E-Mail:
- jens.wedlich@ lfb.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 3385 5192241
Wertermittlung von Waldflächen und Nichtholzböden
Waldbewertung
Die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement ist für die Bewertung aller unbebauten Liegenschaften im Zusammenhang mit grundbuchrelevanten Veränderungen im Eigentum des Landesbetriebes Forst zuständig. Dazu gehören Tausch-, An- und Verkaufsvorgänge und Gestattungen. Darüber hinaus werden die Höhe von Pachtsätzen, Nutzungsentgelt, Entschädigungen und Schadenersatz für den Landesbetrieb Forst bestimmt. Die Bewertung von Wald anderer Eigentumsarten erfolgt ausschließlich in Verantwortung und im Auftrag des jeweiligen Eigentümers, zum Beispiel durch Forstsachverständige.
Waldbewertung
Die Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement ist für die Bewertung aller unbebauten Liegenschaften im Zusammenhang mit grundbuchrelevanten Veränderungen im Eigentum des Landesbetriebes Forst zuständig. Dazu gehören Tausch-, An- und Verkaufsvorgänge und Gestattungen. Darüber hinaus werden die Höhe von Pachtsätzen, Nutzungsentgelt, Entschädigungen und Schadenersatz für den Landesbetrieb Forst bestimmt. Die Bewertung von Wald anderer Eigentumsarten erfolgt ausschließlich in Verantwortung und im Auftrag des jeweiligen Eigentümers, zum Beispiel durch Forstsachverständige.
Kontakt
- Ansprechpartner:
-
- Vorname:
- Marcus
- Nachname:
- Ritter
- Position:
- Sachbearbeiter Waldbewertung
- Abteilung:
- Geschäftsstelle Liegenschaftsmanagement
- E-Mail:
- marcus.ritter@ lfb.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 33093 617632