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Antragstellung bezüglich der neuen EU-MLEUV-Forst-Richtlinie

Die EU-Forst-RL ist von Ministerin Mittelstädt unterschrieben und damit die aktuelle Grundlage der Förderung forstlicher Maßnahmen in den Bereichen
I.    Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
II.    Vorbeugung von Waldschäden.

Neu ist, dass Anträge für diese Richtlinie ausschließlich auf digitalem Weg unter Benutzung des neuen Online Programms Internetantragstellung Projektförderung (kurz-IAP) gestellt werden können.

Voraussetzung für die Benutzung von IAP ist die Freischaltung für dieses Programm. Dies geschieht mit dem Anmeldeinstrument „authega“ und erfordert den Besitz eines Zertifikats und eines Passwortes zur Anmeldung am Online-Antragsverfahren. Der Besitz des Zertifikats wird durch die Erst-Registrierung bei authega ermöglicht. Dieser Registrierungsprozess wird durch die Bewilligungsbehörde Forst eingeleitet.

Falls Sie jedoch bereits einen aktiven authega-Zugang besitzen, entfällt dieser Registrierprozess.

Hierzu ist das Vorhandensein einer E-Mail-Adresse beim zukünftigen Antragstellenden zwingend erforderlich.

Die Bewilligungsbehörde Forst ist zuständig für die Erfassung von Antragstellenden der EU-MLEUV-Forst-RL und die Veranlassung der Anmeldeschritte, die Sie dann vollziehen müssen.
Hinweis: Die Aktivierung eines solchen authega-Zertifikates ist auch für alle anderen im IAP vorhandenen Förderrichtlinien des MLEUV gültig.
So Sie beabsichtigen, einen Förderantrag über IAP zu stellen und noch keinen aktiven authega-Zugang haben, ist im Vorfeld Folgendes zu tun:

  1. Teilen Sie Ihr Interesse der Bewilligungsstelle Forst mit Bezug zur Betriebsnummer auf der zentralen Datenbank (BNR-ZD) mit.
  2. Nach Veranlassung des Registrierungsprozesses, vollziehen Sie bitte die Registrierung.

Für Erstantragstellende ohne BNR-ZD-Nr.

Grundvoraussetzung für weitere Schritte ist die Zuteilung einer eineindeutigen Betriebsnummer (BNR-ZD). Erstantragstellende erhalten diese durch die zuständige Bewilligungsbehörde, soweit Antragstellende Brandenburger oder Berliner sind. Bitte lesen Sie hierzu die „Hinweise für Erstantragsteller“.

Grundvoraussetzung für weitere Schritte ist die Zuteilung einer eineindeutigen Betriebsnummer (BNR-ZD). Erstantragstellende erhalten diese durch die zuständige Bewilligungsbehörde, soweit Antragstellende Brandenburger oder Berliner sind. Bitte lesen Sie hierzu die „Hinweise für Erstantragsteller“.

Antragstellende mit Betriebssitz bzw. Hauptwohnsitz in Brandenburg oder Berlin, die noch keine BNR-ZD haben, übersenden das Formular „Stammdaten und Antrag auf Vergabe einer Betriebsnummer“ sowie einer Kopie des Personalausweises und das Formular „Identitätsnachweis“ an den
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Bewilligungsbehörde Templin
Vietmannsdorfer Str. 39
17268 Templin

Antragstellende mit Betriebssitz bzw. Hauptwohnsitz in Brandenburg oder Berlin, die noch keine BNR-ZD haben, übersenden das Formular „Stammdaten und Antrag auf Vergabe einer Betriebsnummer“ sowie einer Kopie des Personalausweises und das Formular „Identitätsnachweis“ an den
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Bewilligungsbehörde Templin
Vietmannsdorfer Str. 39
17268 Templin

Erstantragstellende die ihren steuer-rechtlichen Wohnsitz außerhalb von Brandenburg oder Berlin haben, müssen die BNR-ZD-Nr. bei in ihrem Bundesland zuständiger Behörde (Landwirtschaftskammer des Kreises) beantragen. Nach erfolgter Vergabe der BNR-ZD-Nr., auch ZID-Nummer genannt, ist eine Kopie des Schreibens über die Vergabe dieser zusammen mit dem Formular „Stammdaten und Antrag auf Vergabe einer Betriebsnummer“ sowie einer Kopie des Personalausweises an den
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Bewilligungsbehörde Templin
Vietmannsdorfer Str. 39
17268 Templin

zu übersenden. Auf das Formular „Identitätsnachweis“ kann in diesem Fall verzichtet werden, da die eindeutige Identifizierung Erstantragstellender über die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes erfolgt. Die für Sie zuständige Stelle entnehmen Sie bitte der Tabelle „Adressdatenstellen“.

Erstantragstellende die ihren steuer-rechtlichen Wohnsitz außerhalb von Brandenburg oder Berlin haben, müssen die BNR-ZD-Nr. bei in ihrem Bundesland zuständiger Behörde (Landwirtschaftskammer des Kreises) beantragen. Nach erfolgter Vergabe der BNR-ZD-Nr., auch ZID-Nummer genannt, ist eine Kopie des Schreibens über die Vergabe dieser zusammen mit dem Formular „Stammdaten und Antrag auf Vergabe einer Betriebsnummer“ sowie einer Kopie des Personalausweises an den
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Bewilligungsbehörde Templin
Vietmannsdorfer Str. 39
17268 Templin

zu übersenden. Auf das Formular „Identitätsnachweis“ kann in diesem Fall verzichtet werden, da die eindeutige Identifizierung Erstantragstellender über die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes erfolgt. Die für Sie zuständige Stelle entnehmen Sie bitte der Tabelle „Adressdatenstellen“.

Ein Identitätsnachweis ist bei Erstbeantragung durch Brandenburger oder Berliner nötig.

Folgende Optionen:

  1. Beglaubigung durch jede Gemeinde- oder Kreisverwaltung (in der Regel Einwohnermeldeamt)
  2. Beglaubigung durch einen Notar / Rechtsanwalt
  3. Beglaubigung in jedem Forstamt des Landes Brandenburg
  4. persönliche Ausweisvorlage in Dienstsitzen der Bewilligungsbehörde Forst in Templin oder Kyritz

Benutzen Sie hierfür das Formular „Identitätsprüfung“.

Ein Identitätsnachweis ist bei Erstbeantragung durch Brandenburger oder Berliner nötig.

Folgende Optionen:

  1. Beglaubigung durch jede Gemeinde- oder Kreisverwaltung (in der Regel Einwohnermeldeamt)
  2. Beglaubigung durch einen Notar / Rechtsanwalt
  3. Beglaubigung in jedem Forstamt des Landes Brandenburg
  4. persönliche Ausweisvorlage in Dienstsitzen der Bewilligungsbehörde Forst in Templin oder Kyritz

Benutzen Sie hierfür das Formular „Identitätsprüfung“.

Für Antragstellende im Besitz einer BNR-ZD-Nr.

Aktualisierung der Stammdaten
Bitte füllen Sie das Formular zum Stammdatenabgleich aus und übersenden es an den
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Bewilligungsbehörde Templin
Vietmannsdorfer Str. 39
17268 Templin

Aktualisierung der Stammdaten
Bitte füllen Sie das Formular zum Stammdatenabgleich aus und übersenden es an den
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Bewilligungsbehörde Templin
Vietmannsdorfer Str. 39
17268 Templin

Nach Erfassung der Stammdaten nebst der BNR ZD veranlasst die Bewilligungsstelle Forst den Registrierungsprozess.

Nach Erfassung der Stammdaten nebst der BNR ZD veranlasst die Bewilligungsstelle Forst den Registrierungsprozess.

Antragstellung durch Bevollmächtigung/Mitbenutzung oder als Beratende

Bevollmächtigte“, auch „Mitbenutzer“ genannt, sind Personen eines Betriebes, die vom Antragstellenden berechtigt werden können, Anträge in seinem Namen und Auftrag zu stellen, zu bearbeiten und einzureichen. Die Vorgänge werden auf den registrierten Antragstellenden geführt. Eine Mitbenutzung läuft dann über die BNR-ZD des Antragstellenden. Es handelt sich hierbei um ein Innenverhältnis zwischen dem Antragstellenden und der tatsächlich im IAP-Programm handelnden Person.

Beratende“ sind Personen/Unternehmen, die im Auftrag eines oder mehrerer Betriebe/s Anträge erstellen, bearbeiten und einreichen. Beratende haben eine eigene BNR-ZD.

Alle erforderlichen Informationen finden Sie unter den oben genannten Hinweisen zum Anmeldeverfahren authega, insbesondere unter „authega-Hilfestellung für Beratende“. Mit dem „Stammdatenerfassungsbogen für Berater“ wird die Betriebsnummer (BNR-ZD) beantragt. Dieses ist zu finden auf der Internetseite des LELF unter: Informationen zum Agrarförderantrag.

Nach Erfassung der Stammdaten nebst der BNR-ZD veranlasst das LELF den Registrierungsprozess.

Bevollmächtigte“, auch „Mitbenutzer“ genannt, sind Personen eines Betriebes, die vom Antragstellenden berechtigt werden können, Anträge in seinem Namen und Auftrag zu stellen, zu bearbeiten und einzureichen. Die Vorgänge werden auf den registrierten Antragstellenden geführt. Eine Mitbenutzung läuft dann über die BNR-ZD des Antragstellenden. Es handelt sich hierbei um ein Innenverhältnis zwischen dem Antragstellenden und der tatsächlich im IAP-Programm handelnden Person.

Beratende“ sind Personen/Unternehmen, die im Auftrag eines oder mehrerer Betriebe/s Anträge erstellen, bearbeiten und einreichen. Beratende haben eine eigene BNR-ZD.

Alle erforderlichen Informationen finden Sie unter den oben genannten Hinweisen zum Anmeldeverfahren authega, insbesondere unter „authega-Hilfestellung für Beratende“. Mit dem „Stammdatenerfassungsbogen für Berater“ wird die Betriebsnummer (BNR-ZD) beantragt. Dieses ist zu finden auf der Internetseite des LELF unter: Informationen zum Agrarförderantrag.

Nach Erfassung der Stammdaten nebst der BNR-ZD veranlasst das LELF den Registrierungsprozess.

Hinweise zur Authentifizierung

Nach Erfassung der Stammdaten nebst der BNR ZD  veranlasst die BWB Forst den Registrierungsprozess. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung/Aktivierung des authega-Zertifikats mindestens 14 Tage in Anspruch nimmt. Nach Erhalt der Aktivierungsdaten (Aktivierungs-ID aus E-Mail und Aktivierungs-Code aus Brief) ist durch Sie selbst der Aktivierungsprozess innerhalb von 90 Tagen abzuschließen. Die „authega-Hilfestellungen“ (siehe Downloads) zeigen die Schritte nachvollziehbar auf.
Das Verfahren zur Anmeldung ist zu finden unter

Nach Erfassung der Stammdaten nebst der BNR ZD  veranlasst die BWB Forst den Registrierungsprozess. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung/Aktivierung des authega-Zertifikats mindestens 14 Tage in Anspruch nimmt. Nach Erhalt der Aktivierungsdaten (Aktivierungs-ID aus E-Mail und Aktivierungs-Code aus Brief) ist durch Sie selbst der Aktivierungsprozess innerhalb von 90 Tagen abzuschließen. Die „authega-Hilfestellungen“ (siehe Downloads) zeigen die Schritte nachvollziehbar auf.
Das Verfahren zur Anmeldung ist zu finden unter

Achtung: Für die Anmeldung zur Sicherung der 90 Tage-Anmeldefrist reicht das Öffnen dieses Portals. Das IAP-Programm für Antragstellung über die neue EU-MLEUV-Forst-RL wird erst zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet und ist erst dann sichtbar.

Achtung: Für die Anmeldung zur Sicherung der 90 Tage-Anmeldefrist reicht das Öffnen dieses Portals. Das IAP-Programm für Antragstellung über die neue EU-MLEUV-Forst-RL wird erst zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet und ist erst dann sichtbar.

Hinweise zur Bedienung des IAP

Die Bedienung des IAP selbst wird an anderer Stelle erläutert. Sie sehen dort die wesentlichsten Bedienungsschritte, die allgemein für das gesamte System gelten.

Die Bedienung des IAP selbst wird an anderer Stelle erläutert. Sie sehen dort die wesentlichsten Bedienungsschritte, die allgemein für das gesamte System gelten.

Eine Erläuterung des Forstantrags, der einige spezielle Features beinhaltet, wird zu späterem Zeitpunkt mit Inkraftsetzung der Richtlinie hier eingestellt. Das IAP-Programm für Antragstellung über die neue EU-MLEUV-Forst-RL wird erst zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet und ist erst dann unter „Antragstellung Projektförderung“ als Kachel „Forst“ sichtbar.

Der Antrag ist ab Freigabe eines Stichtags (siehe Prüftermine) in vorgegebenen Masken auszufüllen und digital einzureichen. Beizufügende Anlagen wie zum Beispiel Erklärung Eigentümergemeinschaften, Erklärung Gesellschafter, Waldbewirtschaftungsplan etc.)  sollten Sie im Vorfeld ausfüllen und auf Ihrem PC abspeichern. Sie werden im Verlaufe der Antragstellung aufgefordert, diese Anlage/n hochzuladen. Die Anlagen finden Sie wie gewohnt unter: Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben.

Bevor Sie mit der Internetantragstellung (IAP) beginnen können, müssen Sie sich innerhalb von 90 Tagen mit den Ihnen übersandten Aktivierungsdaten (Aktivierungs-Code aus E-Mail und Aktivierungs-Code aus Brief) am Verfahren anmelden. Verabsäumen Sie diese Frist, so muss der oben genannte Prozess erneut veranlasst werden. Kontaktieren Sie die Bewilligungsbehörde Forst.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bewilligungsbehörde Frau Arenz (Telefon: 03987 207513), Frau Meschonat (Telefon: 03987 207528) Frau Karg (Telefon: 03334 2759372) zur Verfügung.

Eine Erläuterung des Forstantrags, der einige spezielle Features beinhaltet, wird zu späterem Zeitpunkt mit Inkraftsetzung der Richtlinie hier eingestellt. Das IAP-Programm für Antragstellung über die neue EU-MLEUV-Forst-RL wird erst zu einem späteren Zeitpunkt freigeschaltet und ist erst dann unter „Antragstellung Projektförderung“ als Kachel „Forst“ sichtbar.

Der Antrag ist ab Freigabe eines Stichtags (siehe Prüftermine) in vorgegebenen Masken auszufüllen und digital einzureichen. Beizufügende Anlagen wie zum Beispiel Erklärung Eigentümergemeinschaften, Erklärung Gesellschafter, Waldbewirtschaftungsplan etc.)  sollten Sie im Vorfeld ausfüllen und auf Ihrem PC abspeichern. Sie werden im Verlaufe der Antragstellung aufgefordert, diese Anlage/n hochzuladen. Die Anlagen finden Sie wie gewohnt unter: Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben.

Bevor Sie mit der Internetantragstellung (IAP) beginnen können, müssen Sie sich innerhalb von 90 Tagen mit den Ihnen übersandten Aktivierungsdaten (Aktivierungs-Code aus E-Mail und Aktivierungs-Code aus Brief) am Verfahren anmelden. Verabsäumen Sie diese Frist, so muss der oben genannte Prozess erneut veranlasst werden. Kontaktieren Sie die Bewilligungsbehörde Forst.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bewilligungsbehörde Frau Arenz (Telefon: 03987 207513), Frau Meschonat (Telefon: 03987 207528) Frau Karg (Telefon: 03334 2759372) zur Verfügung.