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Hinweis für Erstantragsteller (nur natürliche Personen)

Ihr Antrag wird programmseitig bearbeitet. Damit Ihr Antrag als Vorgang angelegt werden kann, bedarf es der Erteilung der „Nummer des Betriebsinhabers auf der Zentralen Datenbank“  – kurz „BNR ZD“ (siehe Seite 1 des Antrags).
Hinter dieser Nummer liegen dann Ihre Stammdaten (Adresse, Kontonummer, Vertretung ecet.)

Erstantragsteller haben diese Nummer nicht (das Feld im Antrag bleibt leer).

Die Bewilligungsbehörde Forst erzeugt die BNR ZD für steuerrechtlich in Brandenburg und Berlin Wohnende („Betriebssitz“) und teilt diese mit der Posteingangsbestätigung mit.

Für die Erzeugung ist eine amtliche Identitätsprüfung nötig. Hierfür ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen und eine Unterschriftenprobe abzugeben. Von der zuständigen Amtsstelle ergeht der Vermerk:
„Originaldokument hat vorgelegen, Unterschriften sind identisch“

Der Identitätsnachweis ist nur bei Erstbeantragung nötig.

Folgende Optionen:

  1. Beglaubigung durch jede Gemeinde- oder Kreisverwaltung (i.d.R. Einwohnermeldeamt)
  2. Beglaubigung durch einen Notar / Rechtsanwalt
  3. Beglaubigung in jeder Oberförsterei des Landes Brandenburg
  4. persönlichen Ausweisvorlage in Dienstsitzen der Bewilligungsbehörde Forst in Templin oder Kyritz.

Diese amtliche Bestätigung ist dann der Bewilligungsbehörde zu zusenden oder im besten Fall dem Antrag beizufügen. Es kann das hier hinterlegte Formular verwendet werden.

Hinweis:  Ohne eine eindeutige Klärung der Identität des Antragstellers kann die Bearbeitung Ihres Vorgangs nicht abgeschlossen werden.

Sollte wegen der Corona-Pandemie das Gemeinde- oder Kreisverwaltungsbüro noch geschlossen haben, reichen Sie bitte eine Kopie (Vorder- und Rückseite) des Personalausweises ein. Die Identitätsprüfung ist zwingend nachzureichen, wenn es wieder möglich ist, diese Bestätigung in den vorgenannten Institutionen zu erhalten.

Erst- Antragsteller, die steuerrechtlich nicht in Brandenburg und Berlin wohnhaft sind, werden mit Posteingang an die jeweilige Stelle des jeweiligen Bundeslandes verwiesen, die für die Erteilung der BNR ZD zuständig ist. Auch dort gilt regelmäßig die Notwendigkeit des Intentitätsnachweises entsprechend. Antragsteller mit Betriebssitz in anderen Bundesländern, die in Brandenburg Anträge stellen, werden mit der Nummer des jeweiligen Bundeslandes geführt, eine brandenburgische BNR-ZD wird grundsätzlich für diese Antragsteller nicht vergeben (Prinzip der einen Nummer).

Vermeiden Sie bitte auch in Ihrem Interesse Bearbeitungsverzug und erlangen Sie o.g. Nachweis.