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Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben, Faltblatt

Das Land Brandenburg gewährt mit Unterstützung der EU und des Bundes Zuwendungen für unterschiedliche forstliche Vorhaben.

Empfänger der Zuwendungen können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen bzw. anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie anerkannte forstliche Beratungsunternehmen sein.

Die Förderrichtlinien, deren Verwaltung in der Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde Forst des Landesbetriebes Forst Brandenburg liegt, werden hier im Überblick genannt.