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Forsttechnikvorstellung KWF-Thementage 2022

Angepasste Bodenbearbeitungs-, Saat- und Pflanzverfahren

Auf den KWF-Thementagen 2022 wurden durch den LFB auf 5 Stationen verschiedene Bodenbearbeitungsverfahren, teilweise in Kombination mit Saat- oder Pflanzverfahren vorgestellt.

Auf den KWF-Thementagen 2022 wurden durch den LFB auf 5 Stationen verschiedene Bodenbearbeitungsverfahren, teilweise in Kombination mit Saat- oder Pflanzverfahren vorgestellt.

  • Einleitung

    Die Waldbestände an den Stationen weisen die ganze Bandbreite von beginnender bis fast vollständige kalamitätsbedingter Schädigung und Auflösung der Oberstände auf. Eine ganz ähnliche Situation stellt sich auch in vielen Beständen der Landeswaldoberförsterei Doberlug dar. Hintergrund war und ist die seit 2016 anhaltend angespannte Waldschutzsituation in Doberlug (wie im ganzen Bundesgebiet). Angefangen von Insektenfraßschäden (2016 Blattwespe), über diverse Sturmereignisse („Paul“ 2017, „Friederike“ 2018 und anderen), begleitet durch Extremsommer, bis hin zu diversen Borkenkäfermassenvermehrungen bei GKI und GFI). Hierbei waren und sind die Reviere in der Landeswaldoberförsterei Doberlug durchaus sehr unterschiedlich betroffen und es bedurfte einer gewissen Abschichtung bei den Priorisierungen der Sanierung bzw. Wiederbewaldung von Schadflächen.

    Plötzlich galt und gilt teilweise noch die Devise, dass normalerweise verjüngungs- oder waldumbaumögliche Bestände zurückgestellt wurden, weil es noch viel „schlimmere“ und damit dringlichere Flächen gab. Dabei wurde aber auch deutlich, wie wichtig es ist, die Schlagordnung vom ersten (Sanierungs-)Hieb an unbedingt einzuhalten, um später notwendig werdende Verjüngungsmaßnahmen nicht unnötig zu erschweren. Bei teilweise 2 bis 3 maligen Sanierungshieben / Jahr, ist diese Situation unter Umständen sehr schnell gegeben.

    In Abhängigkeit von der jeweiligen Bestandessituation (Bestockungsgrad Oberstand, Alter, Bodenvegetation, Standort, Schlagordnung/ -räumung nach Sanitärhieb und ähnliches) steht zuerst die Abarbeitung eines Entscheidungsbaumes, an dessen Ende dann die Entscheidung fällt, ob eine Handlung notwendig wird oder nicht. Dabei wird auch abgeprüft, ob der Einsatz von Waldbautechnik und Bodenbearbeitung notwendig wird. „So wenig, wie möglich. So viel, wie nötig.“

    Wenn eine Handlungsnotwendigkeit festgestellt wird, erfolgt im zweiten Schritt dann die Auswahl des möglichst an die Situation am besten angepassten Verfahrens, um die Waldverjüngung zu etablieren. Hierzu steht der Landeswaldoberförsterei Doberlug mit dem Forstmaschinenhof umfangreiche Waldbautechnik und vor allem Technikkombinationen zur Verfügung, was eine möglichst optimale Auswahl des jeweilig technologischen Verfahrens ermöglicht.

    Dem Grundsatz folgend „Naturverjüngung vor Saat vor Pflanzung“ ist die Landeswaldoberförsterei Doberlug mit dem Forstmaschinenhof sehr bemüht, vor allem die Saattechnik weiterzuentwickeln und Erfahrungen zu sammeln. Eine möglichst naturnahe Begründung mit ungestörtem Wurzelwachstum ist vor dem Hintergrund der bestehenden Waldschutzproblematik und dem prognostizierten Klimawandel unbedingt zu präferieren.

    Die Waldbestände an den Stationen weisen die ganze Bandbreite von beginnender bis fast vollständige kalamitätsbedingter Schädigung und Auflösung der Oberstände auf. Eine ganz ähnliche Situation stellt sich auch in vielen Beständen der Landeswaldoberförsterei Doberlug dar. Hintergrund war und ist die seit 2016 anhaltend angespannte Waldschutzsituation in Doberlug (wie im ganzen Bundesgebiet). Angefangen von Insektenfraßschäden (2016 Blattwespe), über diverse Sturmereignisse („Paul“ 2017, „Friederike“ 2018 und anderen), begleitet durch Extremsommer, bis hin zu diversen Borkenkäfermassenvermehrungen bei GKI und GFI). Hierbei waren und sind die Reviere in der Landeswaldoberförsterei Doberlug durchaus sehr unterschiedlich betroffen und es bedurfte einer gewissen Abschichtung bei den Priorisierungen der Sanierung bzw. Wiederbewaldung von Schadflächen.

    Plötzlich galt und gilt teilweise noch die Devise, dass normalerweise verjüngungs- oder waldumbaumögliche Bestände zurückgestellt wurden, weil es noch viel „schlimmere“ und damit dringlichere Flächen gab. Dabei wurde aber auch deutlich, wie wichtig es ist, die Schlagordnung vom ersten (Sanierungs-)Hieb an unbedingt einzuhalten, um später notwendig werdende Verjüngungsmaßnahmen nicht unnötig zu erschweren. Bei teilweise 2 bis 3 maligen Sanierungshieben / Jahr, ist diese Situation unter Umständen sehr schnell gegeben.

    In Abhängigkeit von der jeweiligen Bestandessituation (Bestockungsgrad Oberstand, Alter, Bodenvegetation, Standort, Schlagordnung/ -räumung nach Sanitärhieb und ähnliches) steht zuerst die Abarbeitung eines Entscheidungsbaumes, an dessen Ende dann die Entscheidung fällt, ob eine Handlung notwendig wird oder nicht. Dabei wird auch abgeprüft, ob der Einsatz von Waldbautechnik und Bodenbearbeitung notwendig wird. „So wenig, wie möglich. So viel, wie nötig.“

    Wenn eine Handlungsnotwendigkeit festgestellt wird, erfolgt im zweiten Schritt dann die Auswahl des möglichst an die Situation am besten angepassten Verfahrens, um die Waldverjüngung zu etablieren. Hierzu steht der Landeswaldoberförsterei Doberlug mit dem Forstmaschinenhof umfangreiche Waldbautechnik und vor allem Technikkombinationen zur Verfügung, was eine möglichst optimale Auswahl des jeweilig technologischen Verfahrens ermöglicht.

    Dem Grundsatz folgend „Naturverjüngung vor Saat vor Pflanzung“ ist die Landeswaldoberförsterei Doberlug mit dem Forstmaschinenhof sehr bemüht, vor allem die Saattechnik weiterzuentwickeln und Erfahrungen zu sammeln. Eine möglichst naturnahe Begründung mit ungestörtem Wurzelwachstum ist vor dem Hintergrund der bestehenden Waldschutzproblematik und dem prognostizierten Klimawandel unbedingt zu präferieren.

  • Entscheidungsbaum zur Verjüngung von Kalamitätsflächen