Förderung forstlicher Vorhaben im Landeswald
Per 01.08.2025 wurde die für den Landeswald überarbeitete ELER-Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zur Umsetzung von forstwirtschaftlichen Vorhaben des Landesbetriebes Forst Brandenburg (VV-Forst) durch die zuständige Ministerin Mittelstädt unterschrieben. Diese muss nun noch von der EU notifiziert werden.
Die Verwaltungsvorschrift unterstützt die Finanzierung von Vorhaben zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder, der damit zusammenhängenden biologischen Vielfalt sowie die nachhaltige Bewirtschaftung bewaldeter Flächen.
Mit der Finanzierung werden Ziele der nachhaltigen Entwicklung sowie Ziele des Umweltschutzes und der Erhaltung der Umweltqualität verfolgt. Die Vorhaben dienen der Sicherung der Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion des Waldes sowie der Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft. Ziel der Finanzierung der Waldpflege ist die Sicherung und die Herstellung einer standortgerechten, klimaangepassten Baumartenmischung von Kulturen beziehungsweise die Sicherung der Stabilität und Vitalität junger Bestände.
Ein Teil der dazu dienenden Maßnahmen wird vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) kofinanziert. Gleiches gilt für Investitionen zur Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Überwachung des Auftretens von Waldbrandschäden und Forstschädlingen. Die dem vorbeugenden Waldbrandschutz und der Waldbrandbekämpfung dienende Instandsetzung von Wegen, Furten, Durchlässen und Brücken, die Teil des Waldschutzplanes sind, sowie die Anlage von Löschwasserentnahmestellen und Investitionen für Waldbrandschutzriegelsysteme können seit 2019 ebenfalls nach ELER gefördert werden.
Seit die Verwaltungsvorschrift für die Förderung im Landeswald am 01.04.2017 in Kraft getreten ist, wurden dem Landesbetrieb Forst Brandenburg unter anderem für den Waldumbau von 1.958 Hektar, für Kulturpflegemaßnahmen auf 2.085 Hektar und für 295.428 lfdm Wegebaumaßnahmen und für 82 Löschwasserentnahmestellen ein finanzielles Gesamtvolumen in Höhe von 29,2 Mio € bewilligt. Insgesamt sind dafür 2.480 Anträge durch die einzelnen Forstbetriebe bei der Bewilligungsbehörde (ILB) gestellt worden.