Toolbar-Menü

Waldbrandgefahr in Brandenburg

Waldbrand, loderndes Feuer im Kiefernwald © LFB
Waldbrand, loderndes Feuer im Kiefernwald © LFB

Brandenburg mit seinen ausgedehnten Kiefernwäldern, geringem Niederschlag  und leichten Sandböden ist bundesweit das Land mit der höchsten Waldbrandgefährdung. Ein Drittel aller Waldbrände Deutschlands ereignen sich hier. Durchschnittlich brennt es im Wald jährlich mehrere hundert Mal. Waldbrände entstehen häufig durch fahrlässige Brandstiftung. Die weggeworfene Zigarettenkippe ist immer noch die Ursache Nummer eins. Leider spielen auch vorsätzlich gelegte Brände regelmäßig eine große Rolle.

  • Waldbrandgefahrenstufen

    Seit 2014 hat Brandenburg das fünfstufige System der Waldbrand-Gefahrenstufen eingeführt. Damit wird das internationale System nun auch für die ostdeutschen Bundesländer und somit in ganz Deutschland einheitlich verwendet. Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen werden einheitlich für einen gesamten Landkreis ausgerufen und täglich entsprechend den Wettervorhersagen aktualisiert.

    • Stufe 1   sehr geringe Gefahr
    • Stufe 2   geringe Gefahr
    • Stufe 3   mittlere Gefahr
    • Stufe 4   hohe Gefahr
    • Stufe 5   sehr hohe Gefahr

    Seit 2014 hat Brandenburg das fünfstufige System der Waldbrand-Gefahrenstufen eingeführt. Damit wird das internationale System nun auch für die ostdeutschen Bundesländer und somit in ganz Deutschland einheitlich verwendet. Die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen werden einheitlich für einen gesamten Landkreis ausgerufen und täglich entsprechend den Wettervorhersagen aktualisiert.

    • Stufe 1   sehr geringe Gefahr
    • Stufe 2   geringe Gefahr
    • Stufe 3   mittlere Gefahr
    • Stufe 4   hohe Gefahr
    • Stufe 5   sehr hohe Gefahr
  • Waldbrand-Früherkennung mit „Fire Watch“

    Firewatch Systemdarstellung

    Brandenburgs Wälder besitzen ein hohes Waldbrandrisiko. Der Landesbetrieb Forst nutzt das sensorgestützte Waldbrand-Früherkennungssystem „Fire Watch“, um die Wälder in ganz Brandenburg zu überwachen. Mit 108 Kamera-Systemen und speziell geschulten Mitarbeitern ist eine flächendeckende und effektive Überwachung gewährleistet. Erkennt ein Kamerasensor eine Rauchwolke, erfolgt an einem der Arbeitsplätze in den  Waldbrandzentralen eine Alarm-Meldung. Erkannte Brände werden an die zuständige Leitstelle der Feuerwehr gemeldet.

    Nach Paragraphen 20 Absatz 3 des Waldgesetzes hat sich das Land Brandenburg verpflichtet, für alle Waldbesitzarten in gefährdeten Waldgebieten ein Waldbrand-Frühwarnsystem zu unterhalten. Die Waldbesitzer haben die Einrichtungen und den Betrieb des Waldbrand-Frühwarnsystems unentgeltlich zu dulden.

    Modernste Technik aus der Weltraumforschung

    Das automatisierte Waldbrand-Früherkennungssystem „Fire Watch“ wurde auf der Grundlage des vom deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt entwickelten Patents von der Firma IQ wireless GmbH weiterentwickelt und in den Markt eingeführt. In Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg wurde das System weiter perfektioniert und ist zwischenzeitlich weltweit nachgefragt.

    Die Sensoren erkennen die typischen Grauwerte einer Rauchwolke in der Frühphase eines Waldbrandes. Fire Watch detektiert automatisch eine kritische Situation und sendet online über eine Breitband-Anbindung per Funk oder ISDN einen Alarm an die nächste Waldbrandzentrale. Dort erfolgt eine erneute Prüfung durch Forstmitarbeiter, bevor die Meldung an die Leitstellen der Feuerwehren weitergeleitet wird. Das System beobachtet permanent  (360° in 6 Minuten) die Umgebung. Bei einem Radius von 15-20 km können mehr als 700 km2 überwacht werden. Auf einem Arbeitsplatz in den Zentralen werden bis zu fünf Systeme überwacht und ausgewertet.

    Firewatch Systemdarstellung

    Brandenburgs Wälder besitzen ein hohes Waldbrandrisiko. Der Landesbetrieb Forst nutzt das sensorgestützte Waldbrand-Früherkennungssystem „Fire Watch“, um die Wälder in ganz Brandenburg zu überwachen. Mit 108 Kamera-Systemen und speziell geschulten Mitarbeitern ist eine flächendeckende und effektive Überwachung gewährleistet. Erkennt ein Kamerasensor eine Rauchwolke, erfolgt an einem der Arbeitsplätze in den  Waldbrandzentralen eine Alarm-Meldung. Erkannte Brände werden an die zuständige Leitstelle der Feuerwehr gemeldet.

    Nach Paragraphen 20 Absatz 3 des Waldgesetzes hat sich das Land Brandenburg verpflichtet, für alle Waldbesitzarten in gefährdeten Waldgebieten ein Waldbrand-Frühwarnsystem zu unterhalten. Die Waldbesitzer haben die Einrichtungen und den Betrieb des Waldbrand-Frühwarnsystems unentgeltlich zu dulden.

    Modernste Technik aus der Weltraumforschung

    Das automatisierte Waldbrand-Früherkennungssystem „Fire Watch“ wurde auf der Grundlage des vom deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt entwickelten Patents von der Firma IQ wireless GmbH weiterentwickelt und in den Markt eingeführt. In Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Forst Brandenburg wurde das System weiter perfektioniert und ist zwischenzeitlich weltweit nachgefragt.

    Die Sensoren erkennen die typischen Grauwerte einer Rauchwolke in der Frühphase eines Waldbrandes. Fire Watch detektiert automatisch eine kritische Situation und sendet online über eine Breitband-Anbindung per Funk oder ISDN einen Alarm an die nächste Waldbrandzentrale. Dort erfolgt eine erneute Prüfung durch Forstmitarbeiter, bevor die Meldung an die Leitstellen der Feuerwehren weitergeleitet wird. Das System beobachtet permanent  (360° in 6 Minuten) die Umgebung. Bei einem Radius von 15-20 km können mehr als 700 km2 überwacht werden. Auf einem Arbeitsplatz in den Zentralen werden bis zu fünf Systeme überwacht und ausgewertet.

  • Regeln, Fragen und Antworten

    Einfache Regeln
    • Rauchen Sie nicht im Wald!
    • Vermeiden Sie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von mindestens 50 Metern vom Wald!
    • Grillen Sie nicht an Seeufern in Waldnähe!
    • Halten Sie Wald-Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte frei!
    • Parken Sie im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Flächen!
    • Melden Sie jeden Brand schnellstmöglich unter der Rufnummer 112!
    Fragen und Antworten

    Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?
    Durch Waldbrandgefahrenstufen wird auf einer Skala von 1 bis 5 die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Dabei bedeutet 1 sehr geringe Gefahr, 2 geringe Gefahr, 3 mittlere Gefahr, 4 hohe Gefahr und 5 sehr hohe Gefahr.

    Auf welcher Grundlage erfolgt die Angabe der Waldbrandgefahr?
    Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst errechnet an Hand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen ab.

    In welcher Zeit erfolgt die Darstellung der Waldbrandgefahr im Internet?
    Die Waldbrandgefahrenstufen werden jedes Jahr in der Zeit vom 1. März bis 30. September im Internet veröffentlicht.

    Wie oft werden die Waldbrandgefahrenstufen im Internet aktualisiert?
    Die Aktualisierung erfolgt immer mit Beginn eines Tages um 0.00 Uhr und gilt dann für 24 Stunden.

    Kann für die Folgetage eine Prognose zur Waldbrandgefahrenstufe abgegeben werden?
    Da die Berechnung vor allem auch von Witterungsdaten abhängig ist, erfolgt im Internet immer nur die Angabe für den aktuellen Tag. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht auf seiner Internetseite auch Prognosewerte für die Folgetage. Diese werden aber im Tagesverlauf aktualisiert und sind nicht verbindlich.

    Wie sind die Gebiete für die Waldbrandgefahrenstufen abgegrenzt?
    Die Waldbrandgefahrenstufen werden immer für einen gesamten Landkreis festgelegt.

    Welche Einschränkungen und Verbote gibt es bei den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen?
    Aus den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen ergeben sich keine unterschiedlichen Einschränkungen oder Verbote für Waldbesucher. Waldbrandgefahrenstufen stellen die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dar und sollen die Bevölkerung für diese Gefahr sensibilisieren.

    Ist das Rauchen und Anzünden von Feuer nur bei erhöhter Waldbrandgefahr verboten?
    Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg das ganze Jahr über verboten im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 m vom Waldrand entfernt ein Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dazu gehört auch das Grillen an Seeufern in Waldnähe (§ 23 (1) LWaldG).

    Darf der Wald bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 betreten werden?
    Zum Zwecke der Erholung ist das Betreten des Waldes grundsätzlich jedermann gestattet. Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann durch die untere Forstbehörde der Wald für das Betreten gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Davon wird jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Im Falle einer Sperrung wird der Wald an den Zugängen entsprechend durch Schilder gekennzeichnet (§ 23 (2) LWaldG).

    Kann ich bei Waldbrandgefahr auf meinem Grundstück in Waldnähe Feuer im Freien anzünden oder grillen?
    Das Waldgesetz verbietet Feuer in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand. Das Waldgesetz sieht für einen begrenzten Personenkreis Ausnahmen vor. So müssen z. B. Nutzungsberechtigte auf ihren Grundstücken nur einen Abstand von 30 Metern zum Waldrand einhalten, wenn sie ausreichend vorbeugende Brandschutzmaßnahmen ergreifen. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 gelten gilt diese Ausnahmeregelung aber nicht mehr (§ 23 (1) LWaldG).

    Darf der Wald bei Waldbrandgefahr befahren werden?
    Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd (§ 16 LWaldG).

    Können Kraftfahrzeuge bei Waldbrandgefahr im oder am Wald geparkt werden?
    Parken ist im Wald nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Zum Schutz des Waldes und der Bevölkerung kann die untere Forstbehörde diese Parkplätze bei hoher Waldbrandgefahr sperren. Es ist darauf zu achten, dass Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Heiße Fahrzeugteile (z. B. Katalysatoren) werden schnell zur Zündquelle. Zufahrtswege zum Wald müssen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr immer freigehalten werden.

    Was kann ich tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
    Unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (Notruf 110) anrufen. Teilen Sie mit wo es brennt, was brennt (Bodenfeuer oder schon die Baumkronen) und ob Menschen in Gefahr sind.

    Was passiert nach dem Löschen eines Brandes?
    Nach dem Löschen durch die Feuerwehr ist der Waldbesitzer verpflichtet, eine Brandwache zu stellen. Ist er nicht erreichbar, so übernimmt die untere Forstbehörde die Brandwache und stellt dem Waldbesitzer die entstandenen Kosten in Rechnung.

    Einfache Regeln
    • Rauchen Sie nicht im Wald!
    • Vermeiden Sie offenes Feuer im Wald oder in einem Abstand von mindestens 50 Metern vom Wald!
    • Grillen Sie nicht an Seeufern in Waldnähe!
    • Halten Sie Wald-Zufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte frei!
    • Parken Sie im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Flächen!
    • Melden Sie jeden Brand schnellstmöglich unter der Rufnummer 112!
    Fragen und Antworten

    Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?
    Durch Waldbrandgefahrenstufen wird auf einer Skala von 1 bis 5 die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Dabei bedeutet 1 sehr geringe Gefahr, 2 geringe Gefahr, 3 mittlere Gefahr, 4 hohe Gefahr und 5 sehr hohe Gefahr.

    Auf welcher Grundlage erfolgt die Angabe der Waldbrandgefahr?
    Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst errechnet an Hand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahrenindex (WBI) und leitet daraus die Waldbrandgefahrenstufen ab.

    In welcher Zeit erfolgt die Darstellung der Waldbrandgefahr im Internet?
    Die Waldbrandgefahrenstufen werden jedes Jahr in der Zeit vom 1. März bis 30. September im Internet veröffentlicht.

    Wie oft werden die Waldbrandgefahrenstufen im Internet aktualisiert?
    Die Aktualisierung erfolgt immer mit Beginn eines Tages um 0.00 Uhr und gilt dann für 24 Stunden.

    Kann für die Folgetage eine Prognose zur Waldbrandgefahrenstufe abgegeben werden?
    Da die Berechnung vor allem auch von Witterungsdaten abhängig ist, erfolgt im Internet immer nur die Angabe für den aktuellen Tag. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht auf seiner Internetseite auch Prognosewerte für die Folgetage. Diese werden aber im Tagesverlauf aktualisiert und sind nicht verbindlich.

    Wie sind die Gebiete für die Waldbrandgefahrenstufen abgegrenzt?
    Die Waldbrandgefahrenstufen werden immer für einen gesamten Landkreis festgelegt.

    Welche Einschränkungen und Verbote gibt es bei den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen?
    Aus den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen ergeben sich keine unterschiedlichen Einschränkungen oder Verbote für Waldbesucher. Waldbrandgefahrenstufen stellen die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dar und sollen die Bevölkerung für diese Gefahr sensibilisieren.

    Ist das Rauchen und Anzünden von Feuer nur bei erhöhter Waldbrandgefahr verboten?
    Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg das ganze Jahr über verboten im Wald und in einem Abstand von weniger als 50 m vom Waldrand entfernt ein Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dazu gehört auch das Grillen an Seeufern in Waldnähe (§ 23 (1) LWaldG).

    Darf der Wald bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 betreten werden?
    Zum Zwecke der Erholung ist das Betreten des Waldes grundsätzlich jedermann gestattet. Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmefällen abgewichen werden. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 kann durch die untere Forstbehörde der Wald für das Betreten gesperrt werden, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Davon wird jedoch nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht. Im Falle einer Sperrung wird der Wald an den Zugängen entsprechend durch Schilder gekennzeichnet (§ 23 (2) LWaldG).

    Kann ich bei Waldbrandgefahr auf meinem Grundstück in Waldnähe Feuer im Freien anzünden oder grillen?
    Das Waldgesetz verbietet Feuer in einem Abstand von weniger als 50 Metern zum Waldrand. Das Waldgesetz sieht für einen begrenzten Personenkreis Ausnahmen vor. So müssen z. B. Nutzungsberechtigte auf ihren Grundstücken nur einen Abstand von 30 Metern zum Waldrand einhalten, wenn sie ausreichend vorbeugende Brandschutzmaßnahmen ergreifen. Bei Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 gelten gilt diese Ausnahmeregelung aber nicht mehr (§ 23 (1) LWaldG).

    Darf der Wald bei Waldbrandgefahr befahren werden?
    Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd (§ 16 LWaldG).

    Können Kraftfahrzeuge bei Waldbrandgefahr im oder am Wald geparkt werden?
    Parken ist im Wald nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Zum Schutz des Waldes und der Bevölkerung kann die untere Forstbehörde diese Parkplätze bei hoher Waldbrandgefahr sperren. Es ist darauf zu achten, dass Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Heiße Fahrzeugteile (z. B. Katalysatoren) werden schnell zur Zündquelle. Zufahrtswege zum Wald müssen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr immer freigehalten werden.

    Was kann ich tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?
    Unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) oder die Polizei (Notruf 110) anrufen. Teilen Sie mit wo es brennt, was brennt (Bodenfeuer oder schon die Baumkronen) und ob Menschen in Gefahr sind.

    Was passiert nach dem Löschen eines Brandes?
    Nach dem Löschen durch die Feuerwehr ist der Waldbesitzer verpflichtet, eine Brandwache zu stellen. Ist er nicht erreichbar, so übernimmt die untere Forstbehörde die Brandwache und stellt dem Waldbesitzer die entstandenen Kosten in Rechnung.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen