Rücktrittsregelungen
Von dem Vertrag kann jederzeit vor Beginn des Aufenthaltes bzw. Durchführung der Bildungsmaßnahme bei dem Veranstalter in Textform (Brief, Fax) bzw. elektronisch per E-Mail ganz oder teilweise zurückgetreten werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Sie ist mindestens 24 Stunden vor der Veranstaltung einzureichen bzw. telefonisch anzukündigen und dann schriftlich nachzureichen. Tritt der Auftraggeber nicht fristgerecht zurück oder tritt die Veranstaltung/den Aufenthalt nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Veranstalter zu vertreten ist. Die Entschädigung wird bei nicht fristgerechtem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit 26,00 Euro/Buchung einmalig für den Verwaltungsaufwand erhoben.