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Buchungsanfrage Waldschule Am Rogge-Busch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hiermit bestätige ich, die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden“.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hiermit bestätige ich, die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden“.

Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich aus der Geschäftsbeziehung mit Ihnen. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grund-verordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze zum Zweck der Erfüllung von vertraglichen Pflichten und zur Durchführung unserer Verträge mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich im Einzelnen nach den Vertragsgrundlagen. Unsere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://forst.brandenburg.de/lfb/de/datenschutz/

Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich aus der Geschäftsbeziehung mit Ihnen. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grund-verordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze zum Zweck der Erfüllung von vertraglichen Pflichten und zur Durchführung unserer Verträge mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich im Einzelnen nach den Vertragsgrundlagen. Unsere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://forst.brandenburg.de/lfb/de/datenschutz/

Rücktrittsregelungen

Von dem Vertrag kann jederzeit vor Beginn des Aufenthaltes bzw. Durchführung der Bildungsmaßnahme bei dem Veranstalter in Textform (Brief, Fax) bzw. elektronisch per E-Mail ganz oder teilweise zurückgetreten werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Sie ist mindestens 24 Stunden vor der Veranstaltung einzureichen bzw. telefonisch anzukündigen und dann schriftlich nachzureichen. Tritt der Auftraggeber nicht fristgerecht zurück oder tritt die Veranstaltung/den Aufenthalt nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Veranstalter zu vertreten ist. Die Entschädigung wird bei nicht fristgerechtem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit 26,00 Euro/Buchung einmalig für den Verwaltungsaufwand erhoben.

Rücktrittsregelungen

Von dem Vertrag kann jederzeit vor Beginn des Aufenthaltes bzw. Durchführung der Bildungsmaßnahme bei dem Veranstalter in Textform (Brief, Fax) bzw. elektronisch per E-Mail ganz oder teilweise zurückgetreten werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Sie ist mindestens 24 Stunden vor der Veranstaltung einzureichen bzw. telefonisch anzukündigen und dann schriftlich nachzureichen. Tritt der Auftraggeber nicht fristgerecht zurück oder tritt die Veranstaltung/den Aufenthalt nicht an, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Veranstalter zu vertreten ist. Die Entschädigung wird bei nicht fristgerechtem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung mit 26,00 Euro/Buchung einmalig für den Verwaltungsaufwand erhoben.

Regelungen zur Leistungserbringung

  • Die waldpädagogischen Angebote des Veranstalters sind kostenfrei.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, für die Durchführung der Bildungsveranstaltung Dritte zu beauftragen.
  • Bei notwendiger Einbindung von Dritten bzw. erforderlichem Einsatz von Sachmitteln können Teilnehmerbeiträge anfallen.
  • Die Sicherstellung der Teilnahme an der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
  • Die Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden sowie ggf. erforderliche interne Abstimmungen zur Teilnahme an der Bildungsmaßnahme verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.
  • Die waldpädagogischen Bildungsmaßnahmen für Bildungseinrichtungen finden im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich von Kita, Hort oder Schule statt und sind in den laufenden Schul-, Kita- oder Hortbetrieb integriert. Daher besteht für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
  • Bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen für andere Personengruppen, wie z. B. Ferienlager, Vereine oder private Gruppen, muss der Unfallversicherungsschutz durch diese Personengruppen sichergestellt sein. Der LFB übernimmt diesen Versicherungsschutz nicht. Zu Beginn der Veranstaltung ist dann ein Haftungsverzicht zu unterzeichnen.
  • Die Privatsphäre von Personen auf Fotos wird berücksichtigt. Die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten zur Anfertigung und ggf. Verwendung von Bildaufnahmen ist zwingend in schriftlicher Form durch den Auftraggeber einzuholen und dem Veranstalter vorzulegen (Recht am eigenen Bild).

Regelungen zur Leistungserbringung

  • Die waldpädagogischen Angebote des Veranstalters sind kostenfrei.
  • Der Veranstalter ist berechtigt, für die Durchführung der Bildungsveranstaltung Dritte zu beauftragen.
  • Bei notwendiger Einbindung von Dritten bzw. erforderlichem Einsatz von Sachmitteln können Teilnehmerbeiträge anfallen.
  • Die Sicherstellung der Teilnahme an der Veranstaltung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
  • Die Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden sowie ggf. erforderliche interne Abstimmungen zur Teilnahme an der Bildungsmaßnahme verbleiben in der Verantwortung des Auftraggebers.
  • Die waldpädagogischen Bildungsmaßnahmen für Bildungseinrichtungen finden im inhaltlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich von Kita, Hort oder Schule statt und sind in den laufenden Schul-, Kita- oder Hortbetrieb integriert. Daher besteht für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
  • Bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen für andere Personengruppen, wie z. B. Ferienlager, Vereine oder private Gruppen, muss der Unfallversicherungsschutz durch diese Personengruppen sichergestellt sein. Der LFB übernimmt diesen Versicherungsschutz nicht. Zu Beginn der Veranstaltung ist dann ein Haftungsverzicht zu unterzeichnen.
  • Die Privatsphäre von Personen auf Fotos wird berücksichtigt. Die Einwilligungserklärung der Sorgeberechtigten zur Anfertigung und ggf. Verwendung von Bildaufnahmen ist zwingend in schriftlicher Form durch den Auftraggeber einzuholen und dem Veranstalter vorzulegen (Recht am eigenen Bild).

Hiermit bestätige ich, die Rücktrittsregelungen und Regelungen zur Leistungserbringung zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden.

Hiermit bestätige ich, die Rücktrittsregelungen und Regelungen zur Leistungserbringung zur Kenntnis genommen zu haben und erkläre mich mit deren Geltung einverstanden.