Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLEUV-Forst-RL)
Die EU-Forst-RL ist von Ministerin Mittelstädt unterschrieben und damit die aktuelle Grundlage der Förderung forstlicher Maßnahmen in den Bereichen
I. Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
II. Vorbeugung von Waldschäden.
Das Programm IAP ist für die Förderantragstellung im Maßnahmebereich „Waldumbau“ freigegeben. Das Zeitfenster zur Antragstellung ist bis zum 15.02.2026 geöffnet (siehe EU-Forst-RL / „Prüftermine“).
Das Antragstellerpostfach in IAP ist noch nicht funktionstüchtig. Senden Sie notwendige Informationen über E-Mail an die jeweiligen Bearbeiter. Wenn das Antragstellerpostfach funktionstüchtig ist, werden wir auf dieser Seite eine Information einstellen.
Allgemeine Informationen, Aktuelles, Hinweise
EU-MLEUV Forst-Richtlinie
Die EU-Forst-RL ist von Ministerin Mittelstädt unterschrieben und damit die aktuelle Grundlage der Förderung forstlicher Maßnahmen in den Bereichen
I. Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
II. Vorbeugung von Waldschäden.
Informationen zur aktuellen Richtlinie werden hier kurzfristig eingestellt.
Nächster Auswahltermin
Wird kurzfristig bekannt gegeben.
Wichtige Hinweise
Die Fragenkataloge als wesentliche Orientierungshilfe zum Verfahren und zu fachlichen Dingen werden zeitnah aktualisiert.
Für die Bewilligung von Vorhaben der Wegeinstandsetzung im Rahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes ist eine positive Sachentscheidung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde nötig. Antragstellern wird geraten, ihr Projekt frühzeitig dort vorzustellen.
Der Waldschutzplan der unteren Forstbehörde wurde aktualisiert und ist im Geoportal Forst Brandenburg unter der Rubrik "Förderung" zu finden. Beachten Sie bitte auch die „Hinweise zur Förderung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldschäden“, soweit ein Vorhaben in einem Natura-2000 Gebiet liegt.
Die Liste anerkannter forstlicher Berater, von denen sich Waldbesitzer beraten lassen können, finden Sie auf der Seite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Rubrik „Berateranerkennung“.
Informationen zum Bewilligungsverfahren
Über die Bewilligung der Anträge wird durch ein Ranking nach speziellen Projektauswahlkriterien entschieden. Deshalb werden Prüftermine gesetzt. Die Bewilligung kann erst nach dem Prüftermin erfolgen. Neu ist, dass ein Antrag für die Bewilligung die Mindestpunkteschwelle erreichen muss.
Die örtlich zuständigen Forstämter des Landesbetriebes Forst leisten gern Unterstützung bei der Beantragung. Ihre forstfachlichen Fragen zum Fördervorhaben richten Sie bitte an die hoheitlich zuständigen Revierleitenden vor Ort. Das Team der Bewilligungsbehörde steht Ihnen natürlich auch gern zur Auskunft bereit.
EU-MLEUV Forst-Richtlinie
Die EU-Forst-RL ist von Ministerin Mittelstädt unterschrieben und damit die aktuelle Grundlage der Förderung forstlicher Maßnahmen in den Bereichen
I. Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
II. Vorbeugung von Waldschäden.
Informationen zur aktuellen Richtlinie werden hier kurzfristig eingestellt.
Nächster Auswahltermin
Wird kurzfristig bekannt gegeben.
Wichtige Hinweise
Die Fragenkataloge als wesentliche Orientierungshilfe zum Verfahren und zu fachlichen Dingen werden zeitnah aktualisiert.
Für die Bewilligung von Vorhaben der Wegeinstandsetzung im Rahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes ist eine positive Sachentscheidung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde nötig. Antragstellern wird geraten, ihr Projekt frühzeitig dort vorzustellen.
Der Waldschutzplan der unteren Forstbehörde wurde aktualisiert und ist im Geoportal Forst Brandenburg unter der Rubrik "Förderung" zu finden. Beachten Sie bitte auch die „Hinweise zur Förderung von Maßnahmen zur Vorbeugung von Waldschäden“, soweit ein Vorhaben in einem Natura-2000 Gebiet liegt.
Die Liste anerkannter forstlicher Berater, von denen sich Waldbesitzer beraten lassen können, finden Sie auf der Seite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Rubrik „Berateranerkennung“.
Informationen zum Bewilligungsverfahren
Über die Bewilligung der Anträge wird durch ein Ranking nach speziellen Projektauswahlkriterien entschieden. Deshalb werden Prüftermine gesetzt. Die Bewilligung kann erst nach dem Prüftermin erfolgen. Neu ist, dass ein Antrag für die Bewilligung die Mindestpunkteschwelle erreichen muss.
Die örtlich zuständigen Forstämter des Landesbetriebes Forst leisten gern Unterstützung bei der Beantragung. Ihre forstfachlichen Fragen zum Fördervorhaben richten Sie bitte an die hoheitlich zuständigen Revierleitenden vor Ort. Das Team der Bewilligungsbehörde steht Ihnen natürlich auch gern zur Auskunft bereit.