Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL)
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Allgemeine Informationen Aktuelles, Hinweise
EU-MLUL Forst-Richtlinie
Die EU-Forst-Richtlinie wurde am 14.10.2015 durch Minister Vogelsänger in Kraft gesetzt.
Die Antragstellung zur Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben ist unter Beachtung der Prüftermine möglich. Einen Schwerpunkt der Richtlinie bilden die Waldumbaumaßnahmen zur Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft. Vorhaben, die vor Bescheidung begonnen werden sollen, können erst mit der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns gestartet werden.
Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden die Vorhaben zur Vorbeugung von Waldbrandschäden. Neben Löschwasserentnahmestellen ist die für den Brand- und Katastrophenschutz wichtige Instandsetzung von Waldwegen förderfähig.
Der Maßnahmenbereich zur Förderung von Beratungsleistungen wird fortgesetzt. Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können damit Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen erhalten.
Das Land gewährt Zuwendungen für nachfolgende Maßnahmebereiche:
- Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft – Maßnahmebereich I
- Inanspruchnahme von Beratungsdiensten – Maßnahmebereich II
- Vorbeugung von Waldschäden – Maßnahmebereich III
Die EU- Forst-Richtlinie, wurde am 19.01.2019 geändert. Maßgeblich betrifft das:
Maßnahmebereich I
- zu I.2.3. Verjüngungsmaßnahmen im Rahmen der Weiterentwicklung von Waldlebensraumtypen
- zu I.2.4. Im Schadensfall auf schwachem Standort kann Kiefer zur Wiederverjüngung mitverwandt werden
- zu I.2.9. Jungbestandspflege mit neuem Oberhöhenrahmen
- zu I.2.10. neuer Fördergegenstand Beseitigung Spätblühende Traubenkirsche im Zusammenhang mit Verjüngungsmaßnahmen
- Anpassung der Festbeträge
Maßnahmebereich II
- zu II.5.5. Erhöhung des Festbetrags bei Verringerung der Maximalstunden
- zu II.5.6. Erhöhung der Kappungsgrenze
Maßnahmebereich III
zu III.5.5.1
- Trennung der Betrachtung und Bemessung von Flachspiegel- und Tiefbrunnen
- Erhöhung des Höchstbetrages für Wegematerial
zu III.5.7
- Förderung von Aufwendungen für Vergabeverfahren
Zur Kommentierung der Änderungen befinden sich die Fragenkataloge noch in Überarbeitung. Zu beachten ist ferner, dass die Formulare überarbeitet wurden und ab sofort für Anträge nach Richtlinienänderung nur noch zu nutzen sind. Damit sind auch Änderungserfordernisse für bereits vorliegende Anträge verbunden. Bei Änderungserfordernis von Bewilligungen, die vor der Richtlinienänderung stattgefunden haben, sind noch die alten Formulare zu verwenden.
Nächster Auswahltermin
Der jeweils erste Auswahltermin eines Jahres ist der 15.02. Weitere Termine werden unter der Rubrik "Projektauswahlkriterien" bekannt gegeben.
Wichtige Hinweise
Die nachfolgenden Rubriken bieten stets die aktuellen Formulare und Informationen. Nutzen Sie bitte immer die aktuellen Versionen der Antragsformulare. Die Verwendung älterer Versionen führt gegebenenfalls zu Nachforderungen.
Die Fragenkataloge geben Ihnen wesentliche Orientierungshilfe zum Verfahren und zu fachlichen Dingen. Für die Bewilligung von Vorhaben der Wegeinstandsetzung im Rahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes ist eine Unbedenklichkeitsbestätigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde nötig. Antragstellern wird geraten, ihr Projekt frühzeitig dort vorzustellen.
Der Waldschutzplan der unteren Forstbehörde ist unter "Förderung" im Geoportal Forst Brandenburg zu finden.
Die Liste anerkannter forstlicher Berater, von denen sich Waldbesitzer beraten lassen können, finden Sie auf der Seite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
Informationen zum Bewilligungsverfahren
Über die Bewilligung der Anträge wird durch ein Ranking nach speziellen Projektauswahlkriterien entschieden. Deshalb werden Prüftermine gesetzt. Die Bewilligung kann erst nach dem Prüftermin erfolgen. Neu ist, dass ein Antrag für die Bewilligung die Mindestpunkteschwelle erreichen muss.
Die örtlich zuständigen Oberförstereien des Landesbetriebes Forst leisten gern Unterstützung bei der Beantragung. Ihre forstfachlichen Fragen zum Fördervorhaben richten Sie bitte an den hoheitlich zuständigen Revierförster vor Ort. Das Team der Bewilligungsbehörde steht Ihnen natürlich auch gern zur Auskunft bereit.
EU-MLUL Forst-Richtlinie
Die EU-Forst-Richtlinie wurde am 14.10.2015 durch Minister Vogelsänger in Kraft gesetzt.
Die Antragstellung zur Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben ist unter Beachtung der Prüftermine möglich. Einen Schwerpunkt der Richtlinie bilden die Waldumbaumaßnahmen zur Umstellung auf eine naturnahe Waldwirtschaft. Vorhaben, die vor Bescheidung begonnen werden sollen, können erst mit der Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns gestartet werden.
Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden die Vorhaben zur Vorbeugung von Waldbrandschäden. Neben Löschwasserentnahmestellen ist die für den Brand- und Katastrophenschutz wichtige Instandsetzung von Waldwegen förderfähig.
Der Maßnahmenbereich zur Förderung von Beratungsleistungen wird fortgesetzt. Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können damit Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen erhalten.
Das Land gewährt Zuwendungen für nachfolgende Maßnahmebereiche:
- Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft – Maßnahmebereich I
- Inanspruchnahme von Beratungsdiensten – Maßnahmebereich II
- Vorbeugung von Waldschäden – Maßnahmebereich III
Die EU- Forst-Richtlinie, wurde am 19.01.2019 geändert. Maßgeblich betrifft das:
Maßnahmebereich I
- zu I.2.3. Verjüngungsmaßnahmen im Rahmen der Weiterentwicklung von Waldlebensraumtypen
- zu I.2.4. Im Schadensfall auf schwachem Standort kann Kiefer zur Wiederverjüngung mitverwandt werden
- zu I.2.9. Jungbestandspflege mit neuem Oberhöhenrahmen
- zu I.2.10. neuer Fördergegenstand Beseitigung Spätblühende Traubenkirsche im Zusammenhang mit Verjüngungsmaßnahmen
- Anpassung der Festbeträge
Maßnahmebereich II
- zu II.5.5. Erhöhung des Festbetrags bei Verringerung der Maximalstunden
- zu II.5.6. Erhöhung der Kappungsgrenze
Maßnahmebereich III
zu III.5.5.1
- Trennung der Betrachtung und Bemessung von Flachspiegel- und Tiefbrunnen
- Erhöhung des Höchstbetrages für Wegematerial
zu III.5.7
- Förderung von Aufwendungen für Vergabeverfahren
Zur Kommentierung der Änderungen befinden sich die Fragenkataloge noch in Überarbeitung. Zu beachten ist ferner, dass die Formulare überarbeitet wurden und ab sofort für Anträge nach Richtlinienänderung nur noch zu nutzen sind. Damit sind auch Änderungserfordernisse für bereits vorliegende Anträge verbunden. Bei Änderungserfordernis von Bewilligungen, die vor der Richtlinienänderung stattgefunden haben, sind noch die alten Formulare zu verwenden.
Nächster Auswahltermin
Der jeweils erste Auswahltermin eines Jahres ist der 15.02. Weitere Termine werden unter der Rubrik "Projektauswahlkriterien" bekannt gegeben.
Wichtige Hinweise
Die nachfolgenden Rubriken bieten stets die aktuellen Formulare und Informationen. Nutzen Sie bitte immer die aktuellen Versionen der Antragsformulare. Die Verwendung älterer Versionen führt gegebenenfalls zu Nachforderungen.
Die Fragenkataloge geben Ihnen wesentliche Orientierungshilfe zum Verfahren und zu fachlichen Dingen. Für die Bewilligung von Vorhaben der Wegeinstandsetzung im Rahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes ist eine Unbedenklichkeitsbestätigung der zuständigen unteren Naturschutzbehörde nötig. Antragstellern wird geraten, ihr Projekt frühzeitig dort vorzustellen.
Der Waldschutzplan der unteren Forstbehörde ist unter "Förderung" im Geoportal Forst Brandenburg zu finden.
Die Liste anerkannter forstlicher Berater, von denen sich Waldbesitzer beraten lassen können, finden Sie auf der Seite des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung.
Informationen zum Bewilligungsverfahren
Über die Bewilligung der Anträge wird durch ein Ranking nach speziellen Projektauswahlkriterien entschieden. Deshalb werden Prüftermine gesetzt. Die Bewilligung kann erst nach dem Prüftermin erfolgen. Neu ist, dass ein Antrag für die Bewilligung die Mindestpunkteschwelle erreichen muss.
Die örtlich zuständigen Oberförstereien des Landesbetriebes Forst leisten gern Unterstützung bei der Beantragung. Ihre forstfachlichen Fragen zum Fördervorhaben richten Sie bitte an den hoheitlich zuständigen Revierförster vor Ort. Das Team der Bewilligungsbehörde steht Ihnen natürlich auch gern zur Auskunft bereit.
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Ansprechpartner, Telefonnummern, Dienstsitze
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Projektauswahlkriterien Prüftermine, Auswahlkriterien, Erlass der VB ELER
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Publizität Hinweis, Muster Erläuterungstafeln
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Richtlinie Forst, Festbeträge, Fragenkataloge