Bewilligungsbehörde Forst
Die Bewilligungsbehörde Forst ist zentraler Fördermittelverwalter über die Richtlinien des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen.
Die EU-Forst-RL ist von Ministerin Mittelstädt unterschrieben und damit die aktuelle Grundlage der Förderung forstlicher Maßnahmen in den Bereichen
I. Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft
II. Vorbeugung von Waldschäden.
Das Programm IAP ist für die Förderantragstellung im Maßnahmebereich „Waldumbau“ freigegeben. Das Zeitfenster zur Antragstellung ist bis zum 15.02.2026 geöffnet (siehe EU-Forst-RL / „Prüftermine“).
Achtung! Anträge für die EU-Forst-RL können ab 2025 ausschließlich digital gestellt werden.
Zu den Formularen der Anträge, der Verwendungsnachweise, zu Kontakten und weiteren Informationen gelangen Sie durch einen Mausklick auf die hier folgenden Richtlinien:
Hinweise
Für Fragen zu den einzelnen Förderrichtlinien, ihrer Inhalte und der konkreten Beantragung von Fördermitteln stehen Ihnen die zuständigen Forstämter zur Verfügung.
Im elektronischen Schriftverkehr mit der Landesverwaltung sind ausschließlich Dateianhänge mit den aktuellen Microsoft-Office-Formaten (z. B. docx/xlsx/pptx) oder im PDF-Format zulässig. Ältere Dateiformate (z. B. doc) werden nicht zugestellt.
Für Fragen zu den einzelnen Förderrichtlinien, ihrer Inhalte und der konkreten Beantragung von Fördermitteln stehen Ihnen die zuständigen Forstämter zur Verfügung.
Im elektronischen Schriftverkehr mit der Landesverwaltung sind ausschließlich Dateianhänge mit den aktuellen Microsoft-Office-Formaten (z. B. docx/xlsx/pptx) oder im PDF-Format zulässig. Ältere Dateiformate (z. B. doc) werden nicht zugestellt.