Bewilligungsbehörde Forst
Die Bewilligungsbehörde Forst ist zentraler Fördermittelverwalter über die Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg zur Gewährung von Zuwendungen für die:
- Förderung forstwirtschaftlicher Vorhaben (EU-MLUL-Forst-RL),
- Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ),
- Förderung Vertragsnaturschutz und Extremwettereignisse (MLUL-Forst-RL-NSW und BEW)
- Vergabe der Mittel aus der Walderhaltungsabgabe,
- Zuschüsse zu den Verjüngungskosten nach Waldbrandschäden.
Die Aufgaben der Bewilligungsbehörde Forst beinhalten die Prüfung von Anträgen, die Bewilligung, die Auszahlung, die Verwendungsnachweisprüfung sowie die stichprobenweise Kontrolle vor Ort.